Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung vor der Frage: Lohnt es sich, eine Kündigungsschutzklage zu erheben – oder ist es klüger, auf die Klage zu verzichten und stattdessen eine Abfindung zu akzeptieren? Genau darum geht es beim sogenannten Klageverzicht gegen Abfindung. Diese Variante kann für beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Vorteile bringen, birgt aber auch Fallstricke.
Wir erklären Ihnen, was ein Klageverzicht gegen Abfindung bedeutet, wann er sinnvoll ist – und wann Sie lieber rechtlichen Rat einholen sollten.
1. Was bedeutet „Klageverzicht gegen Abfindung“?
Ein Klageverzicht gegen Abfindung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, keine Kündigungsschutzklage gegen die erhaltene Kündigung zu erheben – im Gegenzug erhält er eine Abfindung.
Solche Vereinbarungen werden häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder direkt nach Zugang der Kündigung geschlossen.
Merksatz: Wer auf eine Klage verzichtet, verzichtet auf seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung – gegen Zahlung einer Abfindung.
2. In welchen Situationen kommt ein Klageverzicht vor?
Ein Klageverzicht ist oft Teil einer strategischen Einigung, wenn:
- der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, aber Streit vermeiden möchte,
- der Arbeitnehmer schnell Rechtssicherheit haben möchte und keine lange Auseinandersetzung will,
- der Arbeitgeber mit einer unsicheren Rechtslage (z. B. zweifelhafter Kündigungsgrund) konfrontiert ist.
Typisch ist diese Konstellation bei betriebsbedingten Kündigungen, aber auch bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen kommt sie vor – etwa, wenn der Arbeitgeber eine schnelle Trennung anstrebt.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie genau, ob sich der Verzicht lohnt – nicht jede Kündigung hält einer gerichtlichen Prüfung stand.
3. Ist ein solcher Klageverzicht immer wirksam?
Nicht immer. Ein Klageverzicht kann unwirksam sein, wenn:
- er unter Druck oder ohne ausreichende Bedenkzeit unterzeichnet wurde,
- der Arbeitgeber keinen rechtlichen Hinweis auf die Konsequenzen des Verzichts gegeben hat,
- die Vereinbarung formell fehlerhaft ist – z. B. nicht schriftlich abgefasst (§ 623 BGB bei Aufhebungsverträgen).
Außerdem kann ein Verzicht sittenwidrig (§ 138 BGB) sein, wenn die gezahlte Abfindung unangemessen niedrig ist oder der Arbeitnehmer in einer Zwangslage war.
Merksatz: Ein Klageverzicht muss freiwillig, informiert und formal korrekt erfolgen – sonst ist er anfechtbar.
4. Wie hoch fällt die Abfindung in der Praxis aus?
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Eine verbreitete Faustformel lautet:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Allerdings hängt die tatsächliche Abfindung oft davon ab,
- wie riskant die Kündigung für den Arbeitgeber ist,
- ob der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist oder anwaltlich vertreten wird,
- wie hoch das wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Trennung ist.
Bei guter Verhandlungsführung oder stark zweifelhafter Kündigung sind auch Abfindungen von 1,0 bis 1,5 Monatsgehältern pro Jahr möglich.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Kündigung von einem Fachanwalt prüfen – oft ist mehr drin, als angeboten wird.
5. Was Sie bei einem Klageverzicht beachten sollten
Ein Klageverzicht ist eine endgültige Entscheidung. Sobald Sie auf eine Klage verzichten, verlieren Sie in der Regel:
- das Recht auf Weiterbeschäftigung,
- den gerichtlichen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG,
- die Möglichkeit, eine höhere Abfindung im Prozess zu verhandeln.
Zudem kann ein Klageverzicht sperrzeitrelevant für das Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III) sein – besonders, wenn er im Rahmen eines Aufhebungsvertrags erfolgt.
Merksatz: Ein vorschneller Klageverzicht kann Sie bares Geld und Rechte kosten – holen Sie sich vorher anwaltlichen Rat.
6. Unser Fazit zum Schluss
Ein Klageverzicht gegen Abfindung kann sinnvoll sein – muss aber gut überlegt und rechtlich geprüft sein. Viele Kündigungen sind angreifbar, und wer vorschnell verzichtet, verzichtet auch auf strategische Möglichkeiten. Lassen Sie sich die angebotene Abfindung nicht einfach diktieren.
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