Was ist ein Nachteilsausgleich?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer sind nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber zunächst verunsichert – besonders, wenn sie von einem größeren Personalabbau betroffen sind. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage: Steht mir ein Nachteilsausgleich zu? Was bedeutet das eigentlich genau – und wann ist dieser Anspruch rechtlich durchsetzbar?

Der Nachteilsausgleich ist eine besondere finanzielle Leistung, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn ein Arbeitgeber bestimmte Beteiligungsrechte des Betriebsrats nicht beachtet. Wann dieser Anspruch greift und wie Sie ihn geltend machen, erklären wir in diesem Artikel.


1. Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitgeber zahlen muss, wenn er eine Betriebsänderung durchführt, ohne mit dem Betriebsrat rechtzeitig über einen Interessenausgleich zu verhandeln (§ 113 Abs. 1 BetrVG).

Typische Betriebsänderungen sind z. B.:

  • Betriebsstilllegung
  • Massenentlassungen
  • Standortverlagerungen
  • Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen

Wird eine solche Maßnahme einseitig und ohne ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats umgesetzt, dann können die betroffenen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen.


2. Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Nachteilsausgleich?

Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG
  • Kein oder gescheiterter Interessenausgleich mit dem Betriebsrat
  • Arbeitnehmer wird gekündigt oder erleidet einen anderen wesentlichen Nachteil
  • Der Nachteil ist Folge der Betriebsänderung

Wichtig ist: Der Anspruch richtet sich nicht gegen die Kündigung selbst, sondern gegen die Art und Weise, wie der Arbeitgeber die Maßnahme durchgeführt hat – nämlich ohne Mitwirkung des Betriebsrats.

🔹 Unser Tipp: Auch wenn Sie die Kündigung nicht anfechten wollen – prüfen Sie trotzdem, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht!


3. Wie hoch ist der Nachteilsausgleich?

Die Höhe des Nachteilsausgleichs ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Praxis orientieren sich Gerichte jedoch an den Grundsätzen zur Abfindungsbemessung nach § 1a KSchG.

Ein häufiger Richtwert ist:

0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr

Es kann aber auch mehr sein – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber besonders schwerwiegend gegen seine Beteiligungspflichten verstoßen hat.


4. Anspruch durchsetzen: So gehen Sie vor

Der Anspruch auf Nachteilsausgleich muss gerichtlich geltend gemacht werden – idealerweise im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Wichtig:

  • Klagefrist beachten: 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG)
  • Nachweis erforderlich: Keine Verhandlungen über Interessenausgleich mit dem Betriebsrat
  • Anspruch muss konkret begründet werden

Besonders in größeren Unternehmen mit Betriebsrat ist die Beweislage komplex – hier zahlt es sich aus, einen spezialisierten Anwalt an Ihrer Seite zu haben.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange – die Fristen sind kurz und der Anspruch ist nicht automatisch mit der Kündigung verbunden.


5. Nachteilsausgleich oder Abfindung – was ist der Unterschied?

Abfindung und Nachteilsausgleich sind zwei verschiedene Dinge:

KriteriumAbfindung (§ 1a KSchG)Nachteilsausgleich (§ 113 BetrVG)
RechtsgrundlageKündigungsschutzgesetzBetriebsverfassungsgesetz
VoraussetzungKündigung mit AbfindungsangebotBetriebsänderung ohne Interessenausgleich
HöheidR 0,5 Monatsgehälter pro JahridR ähnlich, aber gerichtlich frei festsetzbar
Klage nötig?Nein (wenn angeboten)Ja

Ein Nachteilsausgleich ist also eine sanktionierende Zahlung für rechtswidriges Arbeitgeberverhalten – keine freiwillige Vereinbarung.


6. Unser Fazit zum Schluss

Wenn ein Arbeitgeber eine Betriebsänderung durchführt, ohne den Betriebsrat ordnungsgemäß zu beteiligen, stehen betroffenen Arbeitnehmern unter Umständen finanzielle Ansprüche in Form eines Nachteilsausgleichs zu.

Diese Ansprüche sind nicht automatisch, sondern müssen gerichtlich geltend gemacht werden – oft im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage.

Gerade bei umfangreichen Restrukturierungen und Massenentlassungen sollten Sie prüfen lassen, ob ein Nachteilsausgleich für Sie in Betracht kommt.

👉 Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Chancen zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin – telefonisch, per Video oder persönlich in Frankfurt oder Hamburg.

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