Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitssuchende fragen sich: Was ist eigentlich ein Profiling beim Arbeitsamt? Muss ich daran teilnehmen? Und welche Informationen werden dabei von mir erhoben? Das Profiling beim Arbeitsamt ist ein fester Bestandteil der Arbeitsvermittlung – es dient dazu, Ihre berufliche Situation, Qualifikationen und Vermittlungschancen zu erfassen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was dahintersteckt, wie der Ablauf ist und worauf Sie achten sollten.
1. Was bedeutet „Profiling“ beim Arbeitsamt?
Der Begriff Profiling stammt ursprünglich aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Profil erstellen“. Beim Arbeitsamt beschreibt es den Prozess, bei dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ihre persönlichen und beruflichen Merkmale erhebt und bewertet.
Rechtsgrundlage ist § 15 Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Bezieher von Bürgergeld bzw. § 38 SGB III für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen. Das Profiling soll ein individuelles Bewerberprofil erstellen, um passende Maßnahmen oder Stellenangebote zu finden.
Merksatz: Profiling heißt: Ihre Stärken, Schwächen und Chancen werden systematisch erfasst, um Ihre Vermittlungschancen zu verbessern.
2. Warum wird ein Profiling durchgeführt?
Ziel des Profilings ist es, Ihre Vermittelbarkeit realistisch einzuschätzen. Die Arbeitsagentur prüft dabei, welche Qualifikationen, Erfahrungen und persönlichen Umstände vorliegen.
Dabei geht es auch darum, mögliche Vermittlungshemmnisse (z. B. fehlende Sprachkenntnisse oder gesundheitliche Einschränkungen) zu erkennen. Diese Informationen dienen als Grundlage für den Integrationsplan oder die Eingliederungsvereinbarung, die in § 15 SGB II geregelt ist.
🔹 Unser Tipp: Sehen Sie das Profiling als Chance – je genauer Ihr Profil, desto besser können passende Maßnahmen oder Jobangebote gefunden werden.
3. Wie läuft ein Profiling ab?
In der Regel findet das Profiling im Erstgespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Fallmanager statt. Typische Themen sind:
- Ihre bisherigen Berufserfahrungen
- Ihre Ausbildung oder Studienabschlüsse
- Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten
- Ihre familiäre Situation (z. B. Kinderbetreuung)
- Ihre Verfügbarkeit (z. B. Mobilität, Arbeitszeiten)
Alles wird in einem Bewerberprofil dokumentiert, oft auch digital im System der Agentur für Arbeit. Diese Daten sind wichtig, damit Sie später passende Stellenangebote erhalten oder an sinnvollen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können.
Merksatz: Je offener Sie im Gespräch sind, desto realistischer kann das Profiling Ihre Lage abbilden.
4. Welche Rechte haben Sie beim Profiling?
Wichtig zu wissen: Sie sind verpflichtet, bei der Arbeitsvermittlung mitzuwirken (§ 60 SGB I). Dazu gehört auch das Profiling. Allerdings dürfen nur relevante Daten erhoben werden – Datenschutz ist dabei streng geregelt.
Sie haben das Recht, Auskünfte zu erhalten, welche Daten gespeichert werden (§ 83 SGB X). Fühlen Sie sich unsicher, können Sie eine Vertrauensperson zum Gespräch mitnehmen. Bei Streitigkeiten ist es sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
🔹 Unser Tipp: Fragen Sie ruhig nach, wenn Ihnen etwas unklar ist – und scheuen Sie sich nicht, Widerspruch einzulegen, falls falsche Angaben gespeichert wurden.
5. Unser Fazit zum Schluss
Das Profiling beim Arbeitsamt ist ein wichtiges Werkzeug, um Ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Es hilft dabei, Ihre Stärken zu erkennen, Vermittlungshemmnisse abzubauen und individuell passende Angebote zu machen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Profil korrekt ist oder welche Pflichten Sie haben, lassen Sie sich frühzeitig beraten – wir unterstützen Sie gerne.
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