Inhalt
Einleitung
Viele Unternehmen setzen auf externe Unterstützung – sei es für einzelne Projekte oder langfristige Kooperationen. Ein Rahmenvertrag mit Freelancern kann dabei helfen, die Zusammenarbeit rechtssicher und flexibel zu gestalten. Doch was regelt ein solcher Vertrag eigentlich? Und welche Fallstricke sollten Sie unbedingt vermeiden?
1. Was ist ein Rahmenvertrag mit Freelancern?
Ein Rahmenvertrag ist eine Grundvereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Freelancer. Er legt die allgemeinen Bedingungen fest, die für mehrere Einzelaufträge gelten sollen. So muss nicht jedes Projekt komplett neu verhandelt werden.
Typisch ist: Der Rahmenvertrag beschreibt die Art der Zusammenarbeit, die Vergütungssystematik, Vertraulichkeitspflichten und Regelungen zur Haftung. Konkrete Aufträge werden dann oft in Einzelabrufen oder Projektvereinbarungen geregelt.
Merksatz: Ein Rahmenvertrag schafft Verlässlichkeit und spart Aufwand, ersetzt aber keine klare Einzelfallregelung.
2. Wann ist ein Rahmenvertrag sinnvoll?
Ein Rahmenvertrag lohnt sich vor allem, wenn Sie regelmäßig mit einem Freelancer zusammenarbeiten möchten – z. B. bei IT-Dienstleistungen, kreativen Projekten oder Beratungstätigkeiten.
Er gibt beiden Seiten Planungssicherheit und klare Regeln für wiederkehrende Leistungen. Gleichzeitig bleibt genug Flexibilität, um den Inhalt einzelner Projekte individuell festzulegen.
🔹 Tipp: Prüfen Sie, ob Sie wirklich mit einem freien Mitarbeiter oder doch mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zusammenarbeiten – die Abgrenzung ist entscheidend.
3. Wichtige Inhalte eines Freelancer-Rahmenvertrags
Ein gut gestalteter Rahmenvertrag sollte mindestens diese Punkte regeln:
- Leistungsbeschreibung: Welche Tätigkeiten sollen übernommen werden?
- Vergütung: Stundensatz oder Pauschale? Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit.
- Auftragsabruf: Wie werden konkrete Einzelaufträge erteilt?
- Geheimhaltung und Datenschutz: Pflicht bei sensiblen Unternehmensdaten.
- Haftung: Wer haftet bei Fehlern?
- Beendigung: Kündigungsfristen und Vertragsdauer.
Auch der Gerichtsstand und die anwendbare Rechtsordnung sollten eindeutig geregelt sein.
Merksatz: Klarheit und Präzision im Vertrag helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
4. Scheinselbstständigkeit vermeiden – worauf Sie achten müssen
Gerade bei längerfristigen Rahmenverträgen besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit. Das kann teure Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft u. a.:
- Ist der Freelancer weisungsgebunden?
- Ist er organisatorisch in den Betrieb eingegliedert?
- Hat er mehrere Auftraggeber?
Wird ein Freelancer faktisch wie ein Arbeitnehmer behandelt, greift der Arbeitnehmerschutz, z. B. Kündigungsschutz nach § 1 KSchG.
Merksatz: Wer Freelancer einsetzt, muss auf die Abgrenzung achten – bei Unsicherheit besser anwaltlich prüfen lassen.
5. Rechtliche Risiken und typische Fehlerquellen
Typische Probleme bei Rahmenverträgen:
- Fehlende Konkretisierung: Unklare Leistungsbeschreibungen führen zu Konflikten.
- Keine Abnahme-Regelung: Ohne klare Abnahmevereinbarung drohen Streitigkeiten über die Vergütung.
- Fehlerhafte Vertragsmuster: Vorlagen aus dem Internet sind oft unvollständig oder veraltet.
Im Streitfall können Gerichte einzelne Klauseln für unwirksam erklären – dann gelten die gesetzlichen Regelungen, was oft Nachteile bringt.
🔹 Tipp: Lassen Sie Ihren Rahmenvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen – das spart Ärger und Geld.
6. Unser Fazit zum Schluss
Ein Rahmenvertrag mit Freelancern ist ein wertvolles Instrument für eine flexible und planbare Zusammenarbeit. Aber: Er muss sauber formuliert sein und darf nicht zu einer faktischen Scheinselbstständigkeit führen.
Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gern dabei, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten. Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre Entwürfe, klären Risiken und vertreten Sie im Ernstfall gegenüber Behörden oder vor Gericht.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: