Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

1. Einleitung

Viele Arbeitnehmer, Freelancer oder Auftraggeber fragen sich: Was ist ein Statusfeststellungsverfahren? Gerade in Branchen mit vielen Selbstständigen, Freiberuflern oder Scheinselbstständigen ist diese Frage entscheidend. Das Statusfeststellungsverfahren klärt, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt – mit allen sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.


2. Wann wird ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt?

Das Statusfeststellungsverfahren kommt ins Spiel, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob jemand selbstständig tätig oder tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Typische Fälle:

  • Freelancer, die faktisch weisungsgebunden arbeiten
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Familienangehörige im Betrieb
  • Honorarkräfte in der Pflege oder Bildung

Rechtsgrundlage ist § 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV).


3. Wie läuft ein Statusfeststellungsverfahren ab?

Zuständig ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Der Antrag wird meist vom Auftraggeber oder Auftragnehmer gestellt. Die DRV prüft:

  • Vertragsgestaltung
  • Tatsächliche Durchführung
  • Merkmale der Weisungsgebundenheit
  • Eingliederung in den Betrieb

Am Ende steht ein Bescheid, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.


4. Wer stellt den Antrag und warum?

Antragsberechtigt sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer. In einigen Fällen ist das Verfahren sogar verpflichtend (§ 7a Abs. 1 SGB IV), z. B. bei Gesellschafter-Geschäftsführern oder Familienangehörigen. Der Vorteil: Rechtssicherheit und Schutz vor späteren Nachforderungen.

🔹 Unser Tipp: Klären Sie den Status frühzeitig, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.


5. Folgen eines Statusfeststellungsverfahrens

Wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt, muss der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – oft für bis zu vier Jahre rückwirkend. Für den Betroffenen bedeutet das: Anspruch auf Sozialleistungen, aber auch Verlust der Selbstständigkeit.

Relevant ist auch die Scheinselbstständigkeit, die im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein Statusfeststellungsverfahren bringt Klarheit darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist. Gerade für Auftraggeber ist das Thema heikel, da falsche Einstufungen schnell teuer werden können. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Statusfeststellung sinnvoll ist, beraten wir Sie gerne.

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