Was ist ein Übertragungsvertrag?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was ein Übertragungsvertrag eigentlich ist und in welchen Situationen er eine Rolle spielt. Besonders im Zusammenhang mit Betriebsübergängen, Unternehmensverkäufen oder der Übertragung von Vermögenswerten taucht dieser Begriff häufig auf. Im Folgenden erklären wir, was dahintersteckt, worauf Sie achten sollten und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.


1. Was ist ein Übertragungsvertrag?

Ein Übertragungsvertrag ist – einfach gesagt – ein Vertrag, mit dem bestimmte Rechte, Pflichten oder Vermögenswerte von einer Person oder einem Unternehmen auf eine andere Person oder ein anderes Unternehmen übertragen werden. Typische Beispiele sind der Verkauf eines Unternehmens(teils), die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder die Übertragung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB).


2. Wo kommt ein Übertragungsvertrag vor?

Im Arbeitsrecht spielt der Übertragungsvertrag vor allem beim Betriebsübergang eine Rolle: Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil den Inhaber, werden die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch übertragen – oft wird dies in einem Übertragungsvertrag zwischen altem und neuem Arbeitgeber geregelt.

Darüber hinaus kennt man Übertragungsverträge auch bei Umstrukturierungen, etwa bei einer Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Auch im Gesellschaftsrecht ist er üblich, z. B. bei der Übertragung von GmbH-Anteilen.


3. Welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die rechtlichen Grundlagen hängen vom Gegenstand ab:

  • Für Betriebsübergänge ist § 613a BGB entscheidend.
  • Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen greifen Regelungen aus dem GmbH-Gesetz (§ 15 GmbHG) oder Aktiengesetz.
  • Bei Unternehmensverkäufen kommen häufig Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Tragen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat hierzu immer wieder klargestellt, dass Arbeitnehmerrechte bei Betriebsübergängen umfassend geschützt sind.


4. Was ist bei der Gestaltung zu beachten?

Für Arbeitnehmer ist vor allem wichtig: Ein Übertragungsvertrag darf Ihre Rechte nicht ohne Weiteres einschränken. Insbesondere bei einem Betriebsübergang gilt das Widerspruchsrecht (§ 613a Abs. 6 BGB): Sie können der Übertragung Ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen.

Zudem sollten Unternehmen darauf achten, dass Haftungsfragen sauber geregelt sind – zum Beispiel, wer für bestehende Ansprüche der Arbeitnehmer haftet. Hier gibt es oft Streit, der ohne anwaltliche Prüfung schnell teuer werden kann.

Unser Tipp: Lassen Sie Übertragungsverträge – soweit sie Ihre Anstellung betreffen – unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben oder widersprechen.


5. Was bedeutet das für Sie?

Ein Übertragungsvertrag kann weitreichende Folgen haben, gerade wenn Arbeitsverhältnisse betroffen sind. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte – und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten. Wir helfen Ihnen gern, Ihre Position zu sichern und unfaire Nachteile zu vermeiden.

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