Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Muss ich den Prozess wirklich bis zum Urteil durchstehen – oder kann ich mich auch gütlich mit dem Arbeitgeber einigen? Die Antwort: In den meisten Fällen endet ein Kündigungsschutzverfahren nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich. Was genau das bedeutet, wann sich ein Vergleich lohnt und worauf Sie achten sollten, erklären wir hier Schritt für Schritt.
1. Was ist ein Vergleich im Kündigungsschutzprozess?
Ein Vergleich ist eine außergerichtliche oder gerichtliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dabei verzichten beide Seiten auf Teile ihrer ursprünglichen Forderungen, um den Streit einvernehmlich zu beenden (§ 779 BGB).
Im Arbeitsrecht geschieht das oft vor dem Arbeitsgericht, meist im Gütetermin, manchmal aber auch erst im Kammertermin. Ziel: Den Prozess abkürzen und Rechtsklarheit schaffen.
Beispiel: Der Arbeitnehmer nimmt die Kündigung hin, erhält dafür aber eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und wird früher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen.
Merksatz: Ein Vergleich beendet das Verfahren einvernehmlich – oft mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer.
2. Wann kommt es zu einem Vergleich?
Die Gerichte fördern Vergleiche aktiv – besonders im Gütetermin (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Der Richter oder die Richterin fragt meist direkt: „Wäre ein Vergleich denkbar?“
Typische Situationen für einen Vergleich:
- Der Arbeitnehmer zweifelt an den Erfolgschancen der Klage.
- Der Arbeitgeber möchte Planungssicherheit und den Streit beenden.
- Beide Seiten wollen Zeit, Nerven und Kosten sparen.
In etwa 80–90 % aller Kündigungsschutzverfahren kommt es zu einem Vergleich – teils schon im ersten Termin.
🔹 Unser Tipp: Überlegen Sie frühzeitig mit anwaltlicher Unterstützung, wie ein idealer Vergleich aussehen könnte.
3. Welche Inhalte hat ein typischer Vergleich?
Ein gerichtlicher Vergleich enthält klare Regelungen, z. B.:
- Abfindungssumme (§ 1a KSchG oder frei verhandelt)
- Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
- Zeugnisnote und Formulierung
- Freistellung (mit oder ohne Anrechnung auf Urlaub)
- ggf. Ausgleichsklausel: Alle Ansprüche sind abgegolten.
Die Inhalte werden protokolliert und sind rechtsverbindlich, sobald das Gericht den Vergleich protokolliert hat (§ 278 Abs. 6 ZPO).
Merksatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist so verbindlich wie ein Urteil – und oft flexibler gestaltbar.
4. Vorteile und Risiken eines Vergleichs
Vorteile:
- Schnelle Einigung ohne langes Verfahren
- Planungssicherheit für beide Seiten
- Individuelle Lösungen (z. B. gutes Zeugnis, Freistellung)
- Keine Prozessrisiken, keine öffentlichen Urteile
Risiken:
- Man verzichtet auf die gerichtliche Klärung, ob die Kündigung rechtswidrig war.
- Ohne gute anwaltliche Verhandlung kann der Vergleich zu ungünstig sein.
- Sozialrechtliche Folgen (z. B. Sperrzeit beim ALG I) sind zu beachten.
Merksatz: Ein Vergleich ist nur so gut wie seine Bedingungen – lassen Sie sich professionell beraten.
5. Ist der Vergleich immer endgültig?
In der Regel: Ja. Ein gerichtlicher Vergleich ist bindend. Eine Rücknahme ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB).
Außerdem kann ein Vergleich mit einer Widerrufsfrist versehen werden (z. B. eine Woche). Innerhalb dieser Frist können beide Parteien ohne Angabe von Gründen widerrufen – aber nur, wenn das ausdrücklich im Vergleich steht.
🔹 Unser Tipp: Achten Sie bei Abschluss eines Vergleichs genau auf Fristen und Formulierungen – und holen Sie sich rechtlichen Beistand.
Unser Fazit zum Schluss
Ein Vergleich im Kündigungsschutzprozess kann eine faire und schnelle Lösung sein – wenn er gut verhandelt ist. Er spart Zeit, Geld und Nerven, bringt aber auch Risiken mit sich. Deshalb gilt:
👉 Lassen Sie sich bei Vergleichsverhandlungen unbedingt anwaltlich vertreten. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht „unter Wert“ gehen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: