Was ist ein Versäumnisurteil?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn sie zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen oder nicht rechtzeitig reagieren. In solchen Fällen kann das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Aber was genau bedeutet das – und wie schlimm ist das eigentlich?

In diesem Artikel erklären wir verständlich und praxisnah, was ein Versäumnisurteil ist, wann es ergeht und was Sie tun können, wenn Ihnen ein solches Urteil zugestellt wird.


1. Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die sich im Verfahren nicht ordnungsgemäß einbringt – also zum Beispiel nicht erscheint oder nicht rechtzeitig Stellung nimmt.

Das Gericht trifft dann eine Entscheidung allein auf Grundlage der Klage des Gegners, ohne den Sachverhalt umfassend zu prüfen.

Rechtsgrundlage ist §§ 330 ff. ZPO (Zivilprozessordnung), die auch im Arbeitsgerichtsverfahren gelten (§ 46 Abs. 2 ArbGG).


2. Wann kommt es zu einem Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil kann in zwei typischen Situationen ergehen:

  • Nicht erscheinen zum Gerichtstermin (z. B. Gütetermin oder Kammertermin)
  • Nicht rechtzeitig reagieren auf eine Klage (z. B. innerhalb der Frist keine Klageerwiderung abgeben)

Im arbeitsrechtlichen Verfahren ist besonders wichtig: Wenn der beklagte Arbeitgeber oder der klagende Arbeitnehmer zum Termin nicht erscheint oder nicht verhandlungsbereit ist, kann auf Antrag der Gegenseite ein Versäumnisurteil ergehen.


3. Welche Folgen hat ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ist ein vollwertiges Urteil – mit allen Konsequenzen:

  • Es ist sofort vorläufig vollstreckbar.
  • Es kann zu Lohnnachzahlungen, Abfindungen oder Kündigungsfolgen führen.
  • Die unterlegene Partei muss die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Ein Versäumnisurteil kann sich negativ auf weitere Verfahren auswirken (z. B. beim Arbeitszeugnis oder ALG I).

🔹 Unser Tipp: Nehmen Sie jede gerichtliche Frist und jeden Termin ernst – sonst drohen rechtlich und finanziell spürbare Folgen.


4. Wie kann man sich gegen ein Versäumnisurteil wehren?

Die gute Nachricht: Ein Versäumnisurteil ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können Einspruch dagegen einlegen – allerdings binnen zwei Wochen nach Zustellung (§ 338 ZPO).

Wichtig ist:

  • Der Einspruch muss schriftlich beim Gericht eingehen.
  • Er muss nicht begründet, aber fristgerecht sein.
  • Im Einspruchsverfahren wird der Fall erneut verhandelt – diesmal mit beiden Seiten.

5. Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Im Arbeitsrecht gelten einige Besonderheiten:

  • Auch ein nicht erschienener Kläger kann ein Versäumnisurteil kassieren, wenn er ohne Entschuldigung fehlt.
  • Arbeitgeber riskieren ein Versäumnisurteil, wenn sie auf eine Klage gar nicht reagieren oder nicht zum Termin erscheinen.
  • Das Arbeitsgericht kann auf Antrag der Gegenseite urteilen, ohne den Sachverhalt aufzuklären.

Besonders kritisch: Wird z. B. ein Antrag auf Weiterbeschäftigung oder Gehaltszahlung durch Versäumnisurteil zugesprochen, ist das oft schwer rückgängig zu machen.

🔹 Unser Tipp: Sichern Sie sich rechtzeitig anwaltliche Unterstützung – besonders, wenn Ihnen ein Versäumnisurteil droht oder zugestellt wurde.


6. Unser Fazit zum Schluss

Ein Versäumnisurteil ist kein kleiner Dämpfer, sondern ein voller Prozessverlust – ohne inhaltliche Prüfung. Gerade im Arbeitsrecht kann das weitreichende Konsequenzen haben, z. B. für Ihr Gehalt, Ihre Abfindung oder Ihre berufliche Zukunft.

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