Was ist ein Widerrufsvorbehalt beim Bonus?

1. Einleitung

Viele Arbeitnehmer wundern sich, wenn sie in ihrem Arbeitsvertrag oder einer Bonuszusage lesen, dass der Arbeitgeber sich das Recht vorbehält, den Bonus künftig zu widerrufen. Doch was bedeutet das konkret? Und ist so ein Widerruf überhaupt rechtens?

In diesem Artikel erklären wir, was ein Widerrufsvorbehalt beim Bonus ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten – und wann Sie sich dagegen wehren können.


2. Was bedeutet ein Widerrufsvorbehalt beim Bonus konkret?

Ein Widerrufsvorbehalt erlaubt es dem Arbeitgeber, eine bereits zugesagte, aber noch nicht fällige Leistung – etwa einen Bonus – unter bestimmten Voraussetzungen künftig wieder zu streichen oder anzupassen.

Typisch ist eine Formulierung wie:
„Die Zahlung des Bonus erfolgt freiwillig. Der Arbeitgeber behält sich vor, diese Leistung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.“

Wichtig: Der Widerruf betrifft nur zukünftige Ansprüche, nicht bereits entstandene oder verdiente Leistungen.


3. Wann ist ein Widerruf wirksam? – Die rechtlichen Voraussetzungen

Ein Widerrufsvorbehalt unterliegt strengen Regeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klare Anforderungen aufgestellt:

Der Widerruf ist nur wirksam, wenn:

  • der Vorbehalt klar und transparent im Arbeitsvertrag oder der Bonusregelung geregelt ist (§ 308 Nr. 4 BGB),
  • ein sachlicher Grund für den Widerruf vorliegt (z. B. wirtschaftliche Notlage, Umstrukturierung),
  • der Bonus nicht mehr als 25 % der Gesamtvergütung ausmacht.

Fehlt einer dieser Punkte, ist der Widerruf unwirksam – der Bonus bleibt dann geschuldet.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie die Formulierung im Vertrag genau. Ist sie unklar oder fehlt der sachliche Grund, lohnt sich der Gang zum Anwalt.


4. Grenzen des Widerrufsrechts durch den Arbeitgeber

Auch wenn ein Widerrufsvorbehalt wirksam vereinbart wurde, heißt das nicht, dass der Arbeitgeber willkürlich handeln darf.

Typische Grenzen:

  • Kein Widerruf aus reiner Willkür oder wegen Bestrafungsabsicht
  • Keine rückwirkende Streichung eines bereits verdienten Bonus
  • Kein Widerruf, wenn der Bonus verhaltensabhängig zugesagt wurde und die Leistung bereits erbracht ist

5. Unterschied zum Freiwilligkeitsvorbehalt

WiderrufsvorbehaltFreiwilligkeitsvorbehalt

  • Beim Widerrufsvorbehalt wird eine Leistung zunächst verbindlich zugesagt, kann aber unter Voraussetzungen widerrufen werden.
  • Beim Freiwilligkeitsvorbehalt wird eine Leistung von vornherein ohne Rechtsanspruch gewährt – also jedes Jahr neu entschieden.

Beispiel:

  • Widerruf: „Sie erhalten einen Bonus von 5.000 €, vorbehaltlich des Widerrufs aus wirtschaftlichen Gründen.“
  • Freiwilligkeit: „Die Zahlung des Bonus erfolgt freiwillig und begründet keinen Rechtsanspruch.“

6. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie einen Bonus zugesagt bekommen haben und dieser plötzlich „weggewiderrufen“ wird, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Viele Widerrufs- oder Freiwilligkeitsklauseln sind unwirksam, weil sie zu unklar oder rechtlich nicht haltbar formuliert sind.

Ein Blick vom Fachanwalt kann sich lohnen – denn oft stehen am Ende mehrere Tausend Euro auf dem Spiel.

📌 Lassen Sie Ihre Bonusregelung prüfen, bevor Sie leer ausgehen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

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