Was ist Urlaubsabgeltung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich am Ende eines Arbeitsverhältnisses: „Was passiert mit meinem Resturlaub?“ – Die Antwort lautet oft: Urlaubsabgeltung. Wenn Sie Ihren Urlaub aus bestimmten Gründen nicht mehr nehmen können, muss Ihr Arbeitgeber ihn auszahlen. Aber wann genau? Und wie viel Geld steht Ihnen zu? Dieser Artikel erklärt, was Sie zur Urlaubsabgeltung wissen müssen – verständlich und auf den Punkt.


1. Was bedeutet Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung bedeutet, dass Ihnen nicht genommener Urlaub in Geld ausgezahlt wird. Das passiert nicht während des Arbeitsverhältnisses, sondern nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – zum Beispiel durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf eines befristeten Vertrags.

Das Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 4 BUrlG) sieht klar vor:

„Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten.“

Das heißt: Urlaub ist in erster Linie zur Erholung gedacht – aber wenn das nicht mehr möglich ist, wird er zur Geldforderung.


2. Wann entsteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Anspruch entsteht automatisch, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beendigung noch offene Urlaubstage haben und diese nicht mehr nehmen können. Dabei ist unerheblich, warum das Arbeitsverhältnis endet – ob durch Kündigung, Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.

Besonders wichtig: Auch langzeiterkrankte Arbeitnehmer können Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben, selbst wenn sie den Urlaub jahrelang nicht nehmen konnten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 06.11.2018 – C-684/16) und das BAG mehrfach bestätigt.

🔹 Unser Tipp: Fordern Sie die Urlaubsabgeltung explizit ein – idealerweise schriftlich und mit Fristsetzung.


3. Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Berechnung richtet sich nach dem sogenannten Urlaubsentgelt, also dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 11 BUrlG).

Formel:

Urlaubsabgeltung = tägliches Urlaubsentgelt × Anzahl der offenen Urlaubstage

Achtung: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Einmalprämien zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsverdienst, Überstundenvergütungen in der Regel auch nicht.


4. Ausschlussfristen und Verjährung – worauf Sie achten müssen

Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden müssen – oft innerhalb von 3 Monaten.

Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch verfallen – auch wenn er dem Grunde nach bestand.

Beispiel: Steht in Ihrem Vertrag eine Ausschlussfrist von drei Monaten, müssen Sie die Urlaubsabgeltung innerhalb von drei Monaten nach dem letzten Arbeitstag schriftlich verlangen.

🔹 Unser Hinweis: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen – und handeln Sie rechtzeitig!


5. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Zahlt der Arbeitgeber trotz Anspruch nicht, sollten Sie zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern. Bleibt auch das erfolglos, bleibt meist nur der Weg zum Arbeitsgericht.

Die Klage auf Urlaubsabgeltung ist eine Geldforderung, die auch mit einer Zahlungsklage durchgesetzt werden kann.

Gute Erfolgsaussichten bestehen insbesondere dann, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis beendet ist,
  • der Urlaub nicht genommen werden konnte,
  • der Anspruch rechtzeitig geltend gemacht wurde.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Ansprüche anwaltlich prüfen – gerade bei längerer Krankheit, befristeten Verträgen oder komplizierten Vergütungsmodellen.


6. Unser Fazit zum Schluss

Urlaubsabgeltung ist ein wichtiges Thema bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – und oft ein unterschätzter Geldbetrag. Wer seinen Anspruch kennt und rechtzeitig handelt, kann mehrere Hundert oder sogar Tausende Euro sichern. Lassen Sie sich dabei im Zweifel unterstützen – wir helfen Ihnen gern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: