Inhalt
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: „Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage?“ Die Sorge, auf hohen Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben, hält viele davon ab, sich überhaupt zu wehren. Dabei gibt es klare Regeln – und in vielen Fällen entstehen dem Arbeitnehmer überhaupt keine oder nur überschaubare Kosten.
Merksatz: Wer schnell klagt, hat gute Chancen – oft sogar ohne eigenes Kostenrisiko.
2. Gerichtskosten und wer sie trägt
Das Arbeitsgericht ist in der ersten Instanz grundsätzlich kostenneutral, solange kein Vergleich scheitert oder eine Partei unterliegt:
- Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (§ 12 GKG).
- Beispiel: Bei einem Streitwert von 9.000 € (3 Monatsgehälter) liegen die Gerichtskosten bei etwa 528 €.
- Aber: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Kosten, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG).
- Die Gerichtskosten entstehen nur, wenn das Verfahren nicht durch Vergleich endet oder zurückgenommen wird.
Merksatz: Wer sich gütlich einigt, zahlt oft gar keine Gerichtskosten.
3. Anwaltskosten: Pflicht oder Kür?
Ein Anwalt ist bei einer Kündigungsschutzklage nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Die anwaltliche Vertretung erhöht die Chancen auf Erfolg – und auf eine gute Abfindung.
- Die Anwaltskosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
- Beispiel: Bei einem Streitwert von 9.000 € betragen die Anwaltskosten insgesamt ca. 1.500–1.800 € (für Klageeinreichung, Gütetermin, ggf. Kammertermin).
- Bei uns können Sie alternativ einen Stundensatz vereinbaren, der besser kalkulierbar ist, falls Ihr Fall schnell erledigt ist.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich in der Erstberatung erklären, ob in Ihrem Fall RVG oder ein Stundensatz sinnvoller ist.
4. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Rechtsschutzversicherung haben, ist das ideal:
- Diese übernimmt i. d. R. sämtliche Kosten für Anwalt und Gericht.
- Sie brauchen eine Deckungszusage, die wir gern für Sie einholen.
- Viele Versicherer decken auch außergerichtliche Beratung oder Vergleichsverhandlungen ab.
Merksatz: Rechtsschutzversicherung = volle Rückendeckung – aber Deckungsanfrage nicht vergessen.
5. Kann ich Prozesskostenhilfe bekommen?
Wer kein oder nur geringes Einkommen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen (§§ 114 ff. ZPO):
- Das Gericht prüft Einkommen, Vermögen und Erfolgsaussicht.
- Bei Bewilligung übernimmt der Staat Gerichts- und ggf. Anwaltskosten.
- PKH kann mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden.
🔹 Unser Tipp: Bringen Sie Ihre Einkommensnachweise zur Beratung mit – wir prüfen die Erfolgsaussichten und helfen beim PKH-Antrag.
6. Unser Fazit zum Schluss
Eine Kündigungsschutzklage ist in vielen Fällen mit überschaubaren oder gar keinen Kosten verbunden.
Mit Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe tragen Sie kein eigenes Risiko.
Und selbst wenn Sie selbst zahlen müssen, lohnt sich der Einsatz oft: Schon eine moderate Abfindung kann die Kosten mehrfach ausgleichen.
👉 Wenn Sie unsicher sind, ob sich der Schritt lohnt: Kontaktieren Sie uns. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Chancen stehen – und was es kostet.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: