Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird, ohne dass vorher eine Anhörung durchgeführt wurde. Besonders wenn ein Betriebsrat besteht, ist die Anhörung vor Ausspruch einer Kündigung gesetzlich vorgeschrieben. Auch der Arbeitnehmer selbst muss in manchen Fällen vor bestimmten Maßnahmen angehört werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Folgen eine unterlassene Anhörung haben kann, welche Rechte Sie haben und wann es sinnvoll ist, rechtliche Schritte einzuleiten.
1. Was bedeutet „unterlassene Anhörung“?
Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 BetrVG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Unterbleibt diese Anhörung ganz oder wird sie fehlerhaft durchgeführt, spricht man von einer unterlassenen Anhörung.
Auch in anderen Konstellationen, z. B. bei einer Verdachtskündigung, muss der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer selbst anhören, um ihm die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wird dies versäumt, liegt ebenfalls eine unterlassene Anhörung vor.
Merksatz: Eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung kann unwirksam sein.
2. Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung des Betriebsrats
Gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat vorab nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Das bedeutet: Auch wenn die übrigen Voraussetzungen der Kündigung vorliegen, bleibt sie dennoch wirkungslos.
Merksatz: Ohne Anhörung des Betriebsrats ist eine Kündigung grundsätzlich nichtig.
3. Rechtsfolgen einer unterlassenen Anhörung des Arbeitnehmers
In speziellen Fällen – z. B. bei einer Verdachtskündigung – muss der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer anhören. Unterlässt er dies, ist die Verdachtskündigung regelmäßig unwirksam.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ohne diese Anhörung fehlt es an einer fairen Grundlage für die Entscheidung.
Das BAG hat dies zuletzt im Urteil vom 31.03.2022 (2 AZR 483/21) klargestellt.
Merksatz: Eine Verdachtskündigung ohne Anhörung des Arbeitnehmers ist in der Regel unwirksam.
4. Aktuelle Rechtsprechung zur unterlassenen Anhörung
Die Rechtsprechung ist hier sehr streng: Selbst eine fehlerhafte oder unvollständige Anhörung kann eine Kündigung scheitern lassen. Arbeitnehmer haben daher gute Chancen, sich gegen eine Kündigung zu wehren, wenn der Betriebsrat oder sie selbst nicht ordnungsgemäß angehört wurden.
Merksatz: Fehler in der Anhörung können Ihre Kündigungsschutzklage erheblich stärken.
5. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie vermuten, dass der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde oder Sie bei einer Verdachtskündigung keine Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, sollten Sie schnell handeln. Beachten Sie unbedingt die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Kündigung zeitnah von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Rechte zu sichern.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: