Was passiert bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Arbeitsvertrag oder Aufhebungsvertrag mit Wettbewerbsverbot – oft ohne genau zu wissen, was bei einem Verstoß eigentlich droht. Was passiert, wenn man doch bei einem Wettbewerber anfängt? Oder sogar ein eigenes Konkurrenzunternehmen gründet?

In diesem Beitrag klären wir, welche Folgen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot haben kann – und warum es wichtig ist, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.


1. Vertragsstrafe, Unterlassung und Schadensersatz

Wer gegen ein wirksames Wettbewerbsverbot verstößt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Typisch sind drei Reaktionen des (ehemaligen) Arbeitgebers:

  • Vertragsstrafe: Viele Verträge enthalten eine Klausel, die eine pauschale Strafe – meist mehrere Monatsgehälter – vorsieht, sobald gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wird.
  • Unterlassungsanspruch: Der Arbeitgeber kann gerichtlich verlangen, dass die Wettbewerbstätigkeit sofort eingestellt wird.
  • Schadensersatz: Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm durch den Verstoß ein konkreter Schaden entstanden ist (z. B. Kundenabwerbung), kann er diesen ersetzt verlangen.

2. Rückzahlung der Karenzentschädigung

Wer ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eingeht, erhält in der Regel eine Karenzentschädigung (§ 74 Abs. 2 HGB). Diese muss aber zurückgezahlt werden, wenn Sie gegen das Verbot verstoßen.

Dabei gilt: Selbst wenn das Wettbewerbsverbot teilweise verletzt wurde, kann der Arbeitgeber die gezahlte Entschädigung anteilig oder ganz zurückfordern.

🔹 Unser Tipp: Sobald Sie auch nur überlegen, eine Tätigkeit im Wettbewerb aufzunehmen, lassen Sie Ihre Pläne anwaltlich prüfen – das schützt Sie vor Rückforderungen.


3. Kündigung und fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei verhaltensbedingtem Verstoß gegen ein bestehendes Wettbewerbsverbot während eines noch laufenden Arbeitsverhältnisses (z. B. durch heimliche Nebentätigkeit für einen Wettbewerber) droht eine fristlose Kündigung (§ 626 BGB).

Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass illoyale Wettbewerbshandlungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein wichtiger Kündigungsgrund sein können.


4. Strafrechtliche Relevanz?

Ein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot ist in der Regel zivilrechtlich relevant. Strafrechtliche Konsequenzen sind die Ausnahme, können aber im Einzelfall eintreten – etwa wenn Betriebsgeheimnisse verraten oder Geschäftsunterlagen entwendet werden (§§ 17, 18 UWG).


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Wettbewerbsverbot vereinbart haben – sei es im laufenden Vertrag oder nachvertraglich – lohnt sich ein genauer Blick in die Klausel. Ist die Regelung überhaupt wirksam? Und: Welche Alternativen hätten Sie, ohne das Verbot zu verletzen?

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre beruflichen Optionen rechtssicher zu prüfen. Oft lassen sich kluge Lösungen finden – sei es durch Verhandlung, Klarstellung oder sogar die Anfechtung unwirksamer Klauseln.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: