Was passiert im Kammertermin?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was passiert eigentlich im Kammertermin vor dem Arbeitsgericht? Ist das wie im Fernsehen? Muss ich sprechen? Droht eine Entscheidung gegen mich?

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben oder eine andere arbeitsrechtliche Streitigkeit anhängig ist, folgt auf den Gütetermin in der Regel ein sogenannter Kammertermin. Dieser Artikel erklärt, was Sie dabei erwartet – und wie Sie sich am besten vorbereiten.


1. Was ist ein Kammertermin?

Der Kammertermin ist eine mündliche Verhandlung vor der vollständigen Kammer des Arbeitsgerichts. Anders als beim Gütetermin, bei dem nur der Vorsitzende Richter (ohne Beisitzer) anwesend ist, wird der Kammertermin von der Kammer durchgeführt – bestehend aus:

  • einem Berufsrichter (Vorsitz)
  • je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Kammertermin werden die streitigen Punkte ausführlich besprochen. Es ist der nächste Verfahrensschritt, wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde.

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2. Wie läuft ein Kammertermin ab?

Der Ablauf ist recht formalisiert:

  1. Aufruf der Sache und Einführung durch den Vorsitzenden Richter
  2. Die Parteien oder ihre Anwälte tragen ihren Standpunkt mündlich vor
  3. Die Kammer stellt Fragen zum Sachverhalt
  4. Das Gericht kann auf eine Vergleichsmöglichkeit hinwirken
  5. Ggf. wird Beweis erhoben (z. B. Zeugeneinvernahme)
  6. Am Ende kann entweder ein Vergleich geschlossen, eine Entscheidung erlassen oder ein weiterer Termin anberaumt werden.

Oft erfolgt auch eine rechtliche Einschätzung durch das Gericht – informell oder förmlich. Das kann helfen, den eigenen Standpunkt besser einzuordnen.

🔹 Unser Tipp: Bleiben Sie sachlich, sprechen Sie nicht unaufgefordert, und lassen Sie sich von einem Anwalt vertreten – das schafft Klarheit und schützt vor Fehlern.


3. Wer ist beim Kammertermin dabei?

In der Regel nehmen teil:

  • Der/die Kläger/in (also Sie)
  • Ihr Rechtsanwalt
  • Der/die Beklagte (i. d. R. der Arbeitgeber)
  • Der Arbeitgeber-Anwalt
  • Das Gericht: ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter

Zuschauer sind grundsätzlich zugelassen, außer das Gericht ordnet etwas anderes an (z. B. bei besonderen Persönlichkeitsrechten).


4. Welche Rolle spielt der Kammertermin im Kündigungsschutzprozess?

Gerade im Kündigungsschutzverfahren ist der Kammertermin der entscheidende Moment, wenn der Gütetermin ergebnislos geblieben ist.

Das Gericht prüft:

  • Ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG)
  • Ob Fristen eingehalten wurden
  • Ob Formvorschriften erfüllt sind

Dabei sind oft auch Beweise zu erheben – z. B. wenn es um verhaltensbedingte Kündigungen geht und Zeugen benannt wurden.

Am Ende kann das Gericht entweder:

  • einen Vergleich anregen (oft mit Abfindung)
  • ein Urteil sprechen (z. B. Kündigung ist unwirksam)

5. Muss ich im Kammertermin erscheinen?

Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, müssen Sie in der Regel nicht persönlich erscheinen – es sei denn, das Gericht ordnet es an.

Trotzdem ist es oft hilfreich, persönlich dabei zu sein:

  • Sie können bei einem Vergleich mitentscheiden
  • Das Gericht kann sich ein persönliches Bild von Ihnen machen
  • Bei einer Beweisaufnahme kann Ihre Anwesenheit entscheidend sein

🔹 Unser Tipp: Klären Sie mit Ihrem Anwalt, ob Ihre Anwesenheit sinnvoll oder notwendig ist – und bereiten Sie sich gut vor.


6. Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?

Wenn keine Einigung zustande kommt, gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Gericht trifft sofort eine Entscheidung (Urteil)
  2. Es wird ein weiterer Termin zur Beweisaufnahme angesetzt
  3. Die Parteien reichen nochmals Schriftsätze ein, z. B. bei neuen Argumenten

Ein Urteil ergeht dann entweder mündlich im Termin oder wird schriftlich verkündet – meist innerhalb von ein bis vier Wochen.


7. Unser Fazit zum Schluss

Der Kammertermin ist die zentrale Verhandlungsstufe im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er ist formeller als der Gütetermin, aber kein Grund zur Sorge. Gerade im Kündigungsschutzprozess kann er die Weichen stellen – für ein Urteil oder eine Abfindung.

Wenn Sie anwaltlich gut vorbereitet sind, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Und: Manchmal lohnt es sich zu kämpfen.

👉 Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Fall einzuschätzen ist – melden Sie sich gerne. Wir helfen Ihnen, Ihren Weg vor dem Arbeitsgericht mit Klarheit und Strategie zu gehen.

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