Was passiert mit dem Resturlaub?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich am Ende des Jahres oder bei einer Kündigung: Was passiert mit dem Resturlaub? Muss ich ihn nehmen, bevor er verfällt? Kann ich mir ihn auszahlen lassen? Und was gilt bei Krankheit oder Elternzeit? – Wir erklären, wie das deutsche Urlaubsrecht funktioniert, wann Urlaubsansprüche verfallen und was Sie tun können, wenn der Arbeitgeber sich querstellt.


1. Was bedeutet „Resturlaub“ eigentlich?

Der Begriff „Resturlaub“ beschreibt Urlaubsansprüche aus dem laufenden oder vorherigen Jahr, die noch nicht genommen wurden. In der Regel steht jedem Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr zu (§ 3 BUrlG), bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage.

Oft wird der Urlaub nicht vollständig genommen – aus betrieblichen oder persönlichen Gründen. Dann stellt sich die Frage, was mit dem verbleibenden Anspruch geschieht.


2. Verfall von Resturlaub – wann er verfällt und wann nicht

Grundsätzlich muss Urlaub bis zum 31.12. eines Jahres genommen werden. Eine Übertragung auf das Folgejahr ist nur aus bestimmten Gründen möglich, zum Beispiel aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit (§ 7 Abs. 3 BUrlG). In diesem Fall muss der Urlaub bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden.

Doch aufgepasst: Der Urlaub verfällt nicht automatisch. Der EuGH und das BAG haben entschieden, dass Urlaub nur dann verfallen kann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer klar, rechtzeitig und individuell auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20).


3. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn das Arbeitsverhältnis endet und noch Urlaub offen ist, kann dieser nicht mehr genommen werden. Dann wandelt sich der Urlaubsanspruch in einen Geldanspruch um – die sogenannte Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Voraussetzung: Der Urlaub konnte aus tatsächlichen Gründen (z. B. Ende des Arbeitsverhältnisses) nicht mehr genommen werden. Die Höhe der Auszahlung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich den offenen Urlaub am besten im Arbeitszeugnis oder einer Abrechnung bestätigen – das schafft Klarheit im Streitfall.


4. Sonderfälle: Krankheit, Elternzeit und Co.

In bestimmten Fällen verlängert sich die Frist, in der Resturlaub genommen werden kann:

  • Krankheit: Wer längere Zeit krank war und deshalb keinen Urlaub nehmen konnte, verliert seinen Anspruch nicht automatisch nach dem 31. März. Nach neuer Rechtsprechung bleibt der Urlaub bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres erhalten (EuGH, Urteil vom 22.09.2022 – C-518/20).
  • Elternzeit: Resturlaub bleibt erhalten und kann nach Ende der Elternzeit genommen werden (§ 17 BEEG). Eine Kürzung durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

5. Was Sie tun sollten, wenn Ihr Arbeitgeber den Resturlaub nicht gewährt

Wird Ihnen der Resturlaub nicht genehmigt oder haben Sie Zweifel, ob er noch besteht, sollten Sie nicht zu lange warten. Wichtig ist: Fordern Sie Ihren Urlaub schriftlich und nachweisbar ein – und dokumentieren Sie den Vorgang.

In manchen Fällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein – etwa wenn der Arbeitgeber sich weigert, den Urlaub zu gewähren oder auszuzahlen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Ansprüche verfallen – insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie noch Resturlaub haben – ob nach Kündigung, Krankheit oder Elternzeit – sollten Sie prüfen, ob dieser noch besteht und wie lange. Besonders bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine rechtzeitige Geltendmachung bares Geld wert sein. Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

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