Was passiert nach negativem Statusbescheid?

Einleitung

Viele Selbstständige oder Auftraggeber fragen sich: Was passiert nach negativem Statusbescheid? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft regelmäßig, ob eine Selbstständigkeit tatsächlich vorliegt oder ob Scheinselbstständigkeit besteht. Ein negativer Bescheid kann gravierende finanzielle und rechtliche Folgen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein solcher Bescheid bedeutet, welche Konsequenzen drohen und wie Sie dagegen vorgehen können.


1. Was bedeutet ein negativer Statusbescheid?

Ein Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung stellt verbindlich fest, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist. Ein negativer Bescheid bedeutet, dass die DRV festgestellt hat, dass kein selbstständiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Das bedeutet: Der Auftragnehmer gilt rückwirkend als Arbeitnehmer. Grundlage dafür ist § 7 Abs. 1 SGB IV.


2. Konsequenzen für Auftragnehmer

Für den ehemals Selbstständigen heißt das: Er muss sich rückwirkend wie ein Arbeitnehmer behandeln lassen. Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden fällig.

Die Beiträge teilen sich Auftraggeber und Auftragnehmer. Allerdings kann der Arbeitgeberanteil in der Praxis oft nicht mehr rückwirkend auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden (vgl. § 28g SGB IV). Es kann auch sein, dass der Auftragnehmer Steuern nachzahlen muss, wenn er Betriebsausgaben geltend gemacht hat, die nun nicht mehr anerkannt werden.

🔹 Tipp: Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide frühzeitig und holen Sie sich Unterstützung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt.


3. Konsequenzen für Auftraggeber

Für den Auftraggeber wird es meist teuer: Er muss Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre nachzahlen (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Wenn Vorsatz nachgewiesen wird, sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend.

Zudem drohen Bußgelder und in besonders schweren Fällen sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB).


4. Möglichkeiten gegen einen negativen Statusbescheid

Ein negativer Bescheid ist kein endgültiges Urteil. Betroffene können Widerspruch einlegen (§ 85 SGG) und danach ggf. Klage vor dem Sozialgericht erheben (§ 87 SGG).

Wichtig ist, dass die Widerspruchsfrist von einem Monat beachtet wird. Zudem sollten alle Verträge, die tatsächliche Durchführung und die Weisungsabhängigkeit detailliert geprüft werden. Oft lohnt sich eine anwaltliche Begleitung, um Fehler zu vermeiden.

🔹 Unser Tipp: Handeln Sie zügig! Lassen Sie Bescheid und Verträge durch einen spezialisierten Anwalt prüfen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Ein negativer Statusbescheid kann für Selbstständige und Auftraggeber teuer und unangenehm werden. Wer davon betroffen ist, sollte die Fristen kennen und sich juristisch beraten lassen, um finanziellen Schaden zu begrenzen.

Haben Sie einen negativen Statusbescheid erhalten? Wir prüfen gern Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, Widerspruch einzulegen oder Ihre Verträge zukunftssicher zu gestalten. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: