Was sind typische Fehlerquellen bei BR-Gründungen?

Einleitung

Viele Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen, stoßen auf bürokratische Hürden und rechtliche Stolperfallen. Doch schon kleine formale Fehler können die Wahl anfechtbar machen oder sogar zur Nichtigkeit führen.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die häufigsten Fehlerquellen – damit Ihre Betriebsratswahl rechtssicher und wirksam gelingt.

Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich frühzeitig anwaltlichen Rat. Fehler lassen sich oft im Vorfeld vermeiden – und sind im Nachhinein nur schwer zu korrigieren.


1. Fehlerhafte Bestellung des Wahlvorstands

Ohne gültig bestellten Wahlvorstand keine ordnungsgemäße Wahl. Häufige Fehlerquellen sind:

  • Der Wahlvorstand wird nicht durch eine Betriebsversammlung gewählt (§ 17 Abs. 2 BetrVG)
  • Oder: Der Arbeitgeber bestellt ihn nicht korrekt nach § 17 Abs. 1 BetrVG
  • Die Einladung zur Betriebsversammlung erfolgt verspätet oder formwidrig

Ein solcher Fehler kann die gesamte Wahl kippen – der Wahlvorstand ist das „Herzstück“ des Wahlprozesses.


2. Versäumnisse beim Wahlausschreiben

Das Wahlausschreiben ist die offizielle Bekanntmachung der Wahl. Fehler passieren oft bei:

  • Unvollständigen oder fehlerhaften Angaben (z. B. fehlende Fristen, unklare Angaben zur Wählbarkeit)
  • Nicht ordnungsgemäßer Aushang (z. B. nur digital oder nicht für alle sichtbar)
  • Änderungen am Wahlausschreiben nach Aushang – das ist grundsätzlich unzulässig!

3. Mängel in der Wählerliste

Die Wählerliste entscheidet darüber, wer wählen darf – und wer nicht. Fehlerhafte Listen führen regelmäßig zu Wahlanfechtungen:

  • Mitarbeitende fehlen oder sind unberechtigt aufgeführt
  • Die Liste wird nicht regelmäßig aktualisiert
  • Einsprüche werden ignoriert oder verspätet bearbeitet

Bereits die Aufnahme unberechtigter Personen kann die Wahl anfechtbar machen.


4. Fristversäumnisse im Wahlverfahren

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zahlreiche Fristen – z. B.:

  • Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Frist zur Einsichtnahme in Wählerliste
  • Frist zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Wer Fristen verpasst oder zu spät handelt, riskiert die Anfechtung. Besonders im vereinfachten Wahlverfahren ist der Zeitplan eng getaktet.


5. Unzulässige Einflussnahme des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern oder beeinflussen (§ 20 BetrVG). Typische Fehler:

  • Der Arbeitgeber äußert sich negativ zur Wahl oder einzelnen Kandidaten
  • Es wird Druck auf Mitarbeitende ausgeübt, nicht zu kandidieren
  • Wahlunterlagen werden bewusst verspätet oder gar nicht weitergeleitet

Solche Eingriffe sind unzulässig und führen zur Anfechtbarkeit – in schweren Fällen sogar zur Strafbarkeit (§ 119 BetrVG).


6. Fehler bei der Stimmenauszählung und Bekanntgabe

Die letzte Etappe birgt noch einmal Risiken:

  • Stimmen werden falsch gezählt oder zugeordnet
  • Die Öffentlichkeit der Auszählung ist nicht gewährleistet
  • Das Wahlergebnis wird nicht oder verspätet bekanntgegeben

Die Transparenz der Auszählung ist ein zentraler Grundsatz.


7. Unser Fazit zum Schluss

Die Gründung eines Betriebsrats ist ein starkes Zeichen für Mitbestimmung – aber auch rechtlich komplex. Die häufigsten Fehler sind formaler Natur und passieren oft aus Unwissenheit.

Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Betriebsratswahl vorbereiten, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung. Wir helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden – damit Ihre Wahl Bestand hat und Sie mit einem starken Betriebsrat starten können.

📞 Kontaktieren Sie uns gern für eine rechtssichere Begleitung der Wahl.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: