Inhalt
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was steht in einer wirksamen Abmahnung? Eine Abmahnung kann ernste Folgen haben – vor allem, wenn sie später als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung dient. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was eine Abmahnung beinhalten muss, damit sie überhaupt wirksam ist.
2. Wozu dient eine Abmahnung?
Die Abmahnung ist ein Warnsignal des Arbeitgebers. Sie soll den Arbeitnehmer auf ein vertragswidriges Verhalten hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Gleichzeitig stellt sie klar, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen können.
Merksatz: Ohne vorherige wirksame Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung oft unwirksam (§ 314 Abs. 2 BGB analog; BAG, Urteil vom 19.07.2012 – 2 AZR 782/11).
3. Inhalt einer wirksamen Abmahnung
Damit eine Abmahnung ihre Wirkung entfalten kann, muss sie drei zentrale Bestandteile enthalten:
1. Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens:
Die Pflichtverletzung muss so genau beschrieben werden, dass der Arbeitnehmer erkennt, was ihm vorgeworfen wird. Pauschale Vorwürfe wie „Sie arbeiten schlecht“ reichen nicht aus. Beispiel: „Am 03.07.2025 sind Sie trotz Schichtbeginn um 8 Uhr erst um 8:45 Uhr am Arbeitsplatz erschienen.“
2. Rügefunktion:
Es muss klar sein, dass der Arbeitgeber das Verhalten als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten wertet.
3. Hinweis auf Konsequenzen (Warnfunktion):
Die Abmahnung muss unmissverständlich klarmachen, dass bei erneutem gleichartigem Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Merksatz: Eine wirksame Abmahnung enthält immer: konkrete Vorwürfe, eine Rüge und eine ausdrückliche Warnung.
4. Formvorschriften – schriftlich oder mündlich?
Rechtlich ist eine Abmahnung auch mündlich möglich, aus Beweisgründen empfiehlt sich aber immer die Schriftform. Der Arbeitgeber muss im Streitfall nachweisen können, dass und mit welchem Inhalt die Abmahnung erteilt wurde.
🔹 Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass die Abmahnung schriftlich formuliert wird und Sie eine Kopie erhalten.
5. Folgen einer fehlerhaften Abmahnung
Ist eine Abmahnung zu ungenau oder fehlt die Warnung, ist sie in der Regel unwirksam. Das kann für Arbeitnehmer vorteilhaft sein, da eine spätere Kündigung dann leichter angreifbar ist. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen, zum Beispiel durch eine Gegendarstellung oder eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte.
Merksatz: Fehlerhafte Abmahnungen bieten Angriffspunkte im Kündigungsschutzprozess.
6. Unser Fazit zum Schluss
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen Sie, ob diese die Voraussetzungen erfüllt. Fehlen konkrete Angaben oder die Warnung, kann die Abmahnung unwirksam sein. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Situation einzuschätzen und Ihre Rechte zu sichern – gerade wenn eine Kündigung im Raum steht.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: