Was tun bei Ablehnung der Deckung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, verlassen sich darauf, dass ihre Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Umso größer ist der Schock, wenn die Versicherung die Deckungszusage ablehnt. Doch was bedeutet das genau? Welche Rechte haben Sie und wie sollten Sie vorgehen, wenn Ihre Deckung abgelehnt wird? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was zu tun ist, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt.


1. Was bedeutet eine abgelehnte Deckungszusage?

Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten für den gewünschten Rechtsstreit übernimmt – zum Beispiel für einen Anwalt, Gerichtskosten oder Gutachten. Wird diese Zusage abgelehnt, bleiben Sie zunächst auf den Kosten sitzen.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Ablehnung rechtmäßig ist. Viele Versicherungsbedingungen sind komplex, und es lohnt sich oft, die Entscheidung prüfen zu lassen.


2. Typische Gründe für die Ablehnung der Deckung

Häufige Ablehnungsgründe sind:

  • Der Versicherungsfall liegt zeitlich vor Vertragsabschluss oder innerhalb einer Wartezeit.
  • Der Streitfall fällt nicht unter den versicherten Bereich (z. B. kein Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen).
  • Die Versicherung sieht keine ausreichende Erfolgsaussicht (§ 18 Abs. 1 ARB).
  • Die Versicherung beruft sich auf Ausschlussklauseln (z. B. vorsätzliches Verhalten).

Manchmal wird auch zu Unrecht behauptet, dass eine Selbstbeteiligung greift oder eine Mitwirkungspflicht verletzt wurde.


3. So reagieren Sie richtig bei einer Ablehnung

Erhalten Sie eine Ablehnung, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und folgende Schritte beachten:

  • Verlangen Sie die Ablehnung schriftlich, wenn Sie diese nur mündlich erhalten haben.
  • Lassen Sie die Begründung durch Ihren Anwalt prüfen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben (z. B. Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Schriftsätze).
  • Bitten Sie Ihren Anwalt, der Versicherung eine detaillierte Stellungnahme zu schicken.

Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann oft überzeugend darlegen, dass Ihr Fall doch gedeckt ist.

🔹 Tipp: Leiten Sie Ablehnungsschreiben immer sofort an Ihren Anwalt weiter.


4. Möglichkeiten, gegen die Ablehnung vorzugehen

Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, gibt es folgende Optionen:

  • Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen (kostenfrei; www.versicherungsombudsmann.de)
  • Widerspruch direkt bei der Versicherung, gegebenenfalls mit erneuter Begründung durch den Anwalt
  • Klage auf Erteilung der Deckungszusage vor dem Zivilgericht (§ 1 VVG)

Beachten Sie: Für eine Klage gegen die Versicherung kann die Rechtsschutzversicherung selbst natürlich nicht in Anspruch genommen werden – hier tragen Sie das Kostenrisiko zunächst selbst.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wird Ihre Deckungszusage abgelehnt, heißt das nicht, dass Sie ohne Schutz dastehen müssen. Oft lohnt sich eine juristische Prüfung. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen – damit Sie sich auf Ihren Arbeitsrechtsstreit konzentrieren können, ohne unnötig finanzielles Risiko einzugehen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: