Was tun bei Streit um Restvergütung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer wundern sich am Ende des Arbeitsverhältnisses: „Da fehlt doch noch was!“ Ob nicht ausgezahlte Überstunden, einbehaltene Boni oder schlicht zu wenig Gehalt – wenn es um Restvergütung geht, ist Streit vorprogrammiert. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wie Sie Ihre Ansprüche prüfen, geltend machen und durchsetzen können – und ab wann juristische Unterstützung sinnvoll ist.


1. Was bedeutet „Restvergütung“?

Der Begriff Restvergütung umfasst alle offenen Gehaltsbestandteile, die noch nicht ausgezahlt wurden, obwohl ein Anspruch darauf besteht. Dazu zählen unter anderem:

  • ausstehende Monatsgehälter
  • Überstundenvergütung
  • Urlaubsabgeltung
  • variable Vergütungsbestandteile (z. B. Boni, Provisionen)
  • Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)

Die Anspruchsgrundlage ist in der Regel der Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem § 611a BGB, der das Arbeitsverhältnis regelt. Bei Streitigkeiten ist entscheidend, ob die Leistung fällig und nicht erfüllt ist.


2. Häufige Gründe für Streit um Restvergütung

Es gibt verschiedene typische Szenarien, bei denen es zum Streit kommt:

  • Unklare Regelungen im Arbeitsvertrag, etwa zu Boni oder Provisionen
  • Kündigung oder Freistellung, bei der der Arbeitgeber meint, keine weiteren Zahlungen mehr leisten zu müssen
  • Streit über geleistete Überstunden, die nicht anerkannt oder vergütet werden
  • Fehlende Nachweise, z. B. über Stunden oder Leistungen
  • Berufung auf Ausschlussfristen, obwohl der Anspruch noch besteht

Gerade bei variablen Vergütungen verweist der Arbeitgeber oft auf das „billige Ermessen“ (§ 315 BGB) oder stellt die Zahlung in sein Ermessen – nicht selten zu Unrecht.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie alle Vertrags- und Abrechnungsunterlagen sorgfältig – oft verbergen sich dort auszahlbare Ansprüche.


3. Wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen noch Geld zusteht, sollten Sie schnell und systematisch vorgehen:

  1. Anspruch konkret beziffern (z. B. ausstehende Stunden oder Sonderzahlungen)
  2. Schriftlich geltend machen – idealerweise per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben
  3. Frist setzen – in der Regel 7 bis 14 Tage
  4. Nachweise beifügen, z. B. Stundenzettel oder Zielvereinbarungen

Kommt keine Zahlung, kann der Weg über eine Klage vor dem Arbeitsgericht notwendig sein. Die Klagefrist für Zahlungsansprüche beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) – aber aufgepasst: Häufig gelten kürzere Ausschlussfristen!


4. Verjährung und Ausschlussfristen beachten

Besonders tückisch: In vielen Arbeitsverträgen sind sogenannte Ausschlussfristen geregelt. Danach verfallen Ansprüche innerhalb von 3 oder 6 Monaten, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden. Einige Tarifverträge sehen ebenfalls solche Fristen vor.

Unterschied zur gesetzlichen Verjährung:

RegelungFristVoraussetzung
Ausschlussfristi. d. R. 3 MonateGeltendmachung in Textform
Verjährung (§ 195 BGB)3 Jahrekeine Geltendmachung erforderlich

Ist eine Ausschlussfrist versäumt, kann der Anspruch dauerhaft verloren gehen, selbst wenn er eigentlich berechtigt wäre.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen auf Ausschlussfristen – und handeln Sie sofort, wenn etwas offen ist!


5. So hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihnen noch Geld zusteht oder wie Sie es durchsetzen können, lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann:

  • den Anspruch rechtlich prüfen und beziffern
  • Fristen prüfen und einhalten
  • außergerichtlich Forderungsschreiben erstellen
  • im Zweifel Klage einreichen und vor Gericht durchsetzen

Gerade bei größeren Summen oder komplexen Regelungen (z. B. Bonusmodelle, Zielvereinbarungen) empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung frühzeitig.


Unser Fazit zum Schluss

Streit um Restvergütung ist kein Einzelfall. Wer nach Kündigung oder zum Monatsende feststellt, dass Geld fehlt, sollte nicht lange zögern. Die größten Risiken liegen in verpassten Fristen oder unklaren Verträgen. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche zu prüfen und – wenn nötig – durchzusetzen. Sprechen Sie uns an – bevor es zu spät ist.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: