Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer erleben es: Die Kündigung ist ausgesprochen – ob durch Sie selbst oder den Arbeitgeber – doch das letzte Gehalt bleibt aus. Kein Lohn auf dem Konto, keine Reaktion auf Nachfragen. Was nun? In diesem Beitrag erklären wir, was Sie tun können, wenn der Lohn nach der Kündigung nicht kommt, welche Fristen Sie beachten sollten und wie Sie zu Ihrem Geld kommen.
1. Woran erkenne ich, dass mein letzter Lohn fehlt?
In der Regel orientiert sich der Zahlungszeitpunkt an Ihrem Arbeitsvertrag oder den Gepflogenheiten im Unternehmen. Üblich ist eine Zahlung zum Monatsletzten oder zum 15. des Folgemonats. Ist der vereinbarte Zeitpunkt überschritten und kein Gehalt eingegangen, handelt es sich um eine Lohnverzögerung.
Auch das Restgehalt bei anteiliger Beschäftigung, etwa bei einem untermonatigen Austritt, kann ausbleiben – genauso wie offene Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Sonderzahlungen.
Merksatz: Bleibt der Lohn über das vertraglich vereinbarte Datum hinaus aus, liegt eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers vor.
2. Muss ich nach der Kündigung noch etwas beachten?
Ja – denn das Arbeitsverhältnis mag beendet sein, Ihre Ansprüche bestehen trotzdem fort. Wichtig: Oft gelten Ausschlussfristen, z. B. in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Diese können so lauten:
„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen binnen drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.“
Verpassen Sie diese Frist, kann Ihr Anspruch verfallen – selbst wenn er eigentlich berechtigt wäre.
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie immer, ob eine Ausschlussfrist im Vertrag steht – und handeln Sie sofort.
3. Erste Schritte bei ausbleibender Lohnzahlung
Wenn der Lohn ausbleibt, sollten Sie rasch aktiv werden. Die wichtigsten Schritte:
- Zahlung schriftlich einfordern: Per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Fordern Sie eine Frist von 7–10 Tagen zur Zahlung.
- Verzugszinsen und Schadensersatz androhen: Laut § 286 BGB gerät der Arbeitgeber in Verzug, sobald er nicht pünktlich zahlt.
- Lohnabrechnung prüfen: Stimmt der Abrechnungszeitraum? Wurden alle Stunden berücksichtigt?
- Zeugnis und Arbeitspapiere anfordern: Auch diese müssen nach Ende des Arbeitsverhältnisses herausgegeben werden.
Merksatz: Schriftlich mahnen und Frist setzen – das ist oft der entscheidende Hebel.
4. Wann hilft ein Anwalt – und wie läuft das gerichtliche Verfahren?
Wenn auf Ihre Mahnung keine Reaktion erfolgt, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Dieser kann:
- Fachgerecht die Ansprüche beziffern
- Zahlungsklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 46 ArbGG)
- Antrag auf Mahnbescheid stellen
- Verzugszinsen und ggf. weitere Kosten geltend machen
Gut zu wissen: Vor dem Arbeitsgericht 1. Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie gewinnen. Oft ist der Einsatz dennoch sinnvoll – schon wegen der Wirkung auf den Arbeitgeber.
🔹 Unser Tipp: Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, klagen Sie frühzeitig – das zeigt Haltung und sichert Ihre Rechte.
5. Verjährung und Ausschlussfristen: Vorsicht, Fristfalle!
Neben den Ausschlussfristen (meist 3 oder 6 Monate) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Beispiel: Der Lohn für Juni 2025 wird nicht gezahlt. Die Verjährung beginnt Ende 2025 und läuft bis zum 31.12.2028.
Aber: Eine vertragliche Ausschlussfrist kann früher greifen – und geht vor!
Merksatz: Wer zu lange wartet, verliert – prüfen Sie Fristen doppelt!
6. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr letzter Lohn nicht kommt, lassen Sie sich das nicht gefallen. Arbeitgeber dürfen ihre Pflicht zur Zahlung nicht einfach ignorieren – auch nicht nach einer Kündigung.
Handeln Sie zügig, fordern Sie professionell, und lassen Sie notfalls Ihre Ansprüche durch einen Anwalt geltend machen. Wir helfen Ihnen dabei – persönlich, pragmatisch und durchsetzungsstark.
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