Welche Sanktionen drohen beim ALG?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Sanktionen drohen beim ALG? Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Kommt man diesen nicht nach, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Leistungen kürzen oder ganz streichen. Doch wann passiert das genau – und wie können Sie sich davor schützen?


1. Wann drohen Sanktionen beim ALG?

Die gesetzliche Grundlage für Sanktionen beim Arbeitslosengeld finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB). Beim ALG I gelten vor allem die Vorschriften aus § 159 SGB III, beim ALG II aus § 31 SGB II.

Typische Pflichtverletzungen, die zu Sanktionen führen können:

  • Eigenkündigung ohne wichtigen Grund: Wenn Sie selbst kündigen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängt werden.
  • Ablehnung einer zumutbaren Arbeit: Wenn Sie eine angebotene Stelle ablehnen, droht ebenfalls eine Sperrzeit oder Minderung.
  • Mangelnde Mitwirkung: Wer Termine nicht wahrnimmt oder sich nicht rechtzeitig arbeitslos meldet, riskiert ebenfalls eine Kürzung.

2. Welche Arten von Sanktionen gibt es?

Die Sanktionen unterscheiden sich, je nachdem ob Sie ALG I oder ALG II beziehen:

ALG I: Sperrzeiten

Beim Arbeitslosengeld I wird keine feste Geldstrafe verhängt, sondern eine Sperrzeit. Das bedeutet: Sie bekommen für einen bestimmten Zeitraum kein Geld. Die Dauer hängt vom Schweregrad ab:

  • 1 Woche bei leichten Verstößen (z. B. verspätete Meldung)
  • bis zu 12 Wochen bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen (z. B. selbstverschuldete Kündigung)

Rechtsgrundlage: § 159 SGB III

ALG II: Leistungskürzungen

Beim Bürgergeld (früher Hartz IV) können die Leistungen laut § 31 SGB II um 10–30 % gekürzt werden. Wiederholte Pflichtverletzungen können sogar eine Minderung um bis zu 100 % nach sich ziehen.

Achtung: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2019 (BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16) entschieden, dass drastische Kürzungen nur in engen Grenzen zulässig sind.


3. Wie können Sie Sanktionen vermeiden?

Um Sanktionen zu verhindern, sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten ernst nehmen:

  • Pünktlich melden: Arbeitsuchendmeldung spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende (§ 38 SGB III)
  • Vermittlungsvorschläge prüfen: Zumutbare Angebote nicht leichtfertig ablehnen
  • Termine einhalten: Beratungsgespräche beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur wahrnehmen
  • Nachweise liefern: Bewerbungsbemühungen dokumentieren

Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Maßnahme oder eine Kündigung eine Sperrzeit auslöst, lassen Sie sich rechtlich beraten. Oft gibt es Ausnahmen, z. B. bei Mobbing oder gesundheitlichen Gründen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie vor einer Eigenkündigung unbedingt prüfen, ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt – so können Sie eine Sperrzeit vermeiden!


4. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten gut kennen. Sanktionen können schnell spürbare finanzielle Einbußen mit sich bringen. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen – gerade, wenn Ihnen eine Sperrzeit droht oder ein Bescheid fehlerhaft sein könnte.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und unberechtigte Kürzungen abzuwehren. Sprechen Sie uns an!

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