Inhalt
Einleitung
Viele Selbstständige und Auftraggeber fragen sich, wann eine Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist – oder ob doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Ein zentrales Kriterium bei dieser sogenannten Statusprüfung ist das Weisungsrecht. Was das bedeutet, wie es in der Praxis geprüft wird und worauf Sie unbedingt achten sollten, erfahren Sie hier.
1. Was bedeutet Weisungsrecht im Arbeitsrecht?
Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, ist das Recht des Arbeitgebers, Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 106 GewO). Typischerweise gilt: Je mehr Vorgaben und Kontrolle ein Auftraggeber ausübt, desto eher liegt ein Arbeitsverhältnis vor.
Merksatz: Umfang und Ausübung des Weisungsrechts entscheiden über den Status als Arbeitnehmer oder Selbstständiger.
2. Welche Rolle spielt das Weisungsrecht bei der Statusprüfung?
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft bei einer Statusfeststellung (§ 7a SGB IV) unter anderem, ob der Auftraggeber ein umfassendes Weisungsrecht hat. Wenn dieses faktisch besteht und ausgeübt wird, spricht das stark für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis.
Beispiele:
- Vorgaben zu Arbeitszeiten, Anwesenheitspflichten oder konkreten Arbeitsmethoden
- Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung
- Eingliederung in betriebliche Abläufe
Je weniger Freiheiten Sie haben, desto größer ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit.
Merksatz: Ein ausgeprägtes Weisungsrecht des Auftraggebers ist ein Hauptindikator für abhängige Beschäftigung.
3. Abgrenzung: Arbeitnehmer oder Selbstständiger?
Das Bundessozialgericht (BSG) betont: Entscheidend ist nicht, was im Vertrag steht, sondern die tatsächliche Durchführung (BSG, Urteil vom 31.03.2017 – B 12 R 7/15 R). Auch wenn im Vertrag keine Weisungen vorgesehen sind, kann ein faktisches Weisungsrecht vorliegen.
Tipp: Achten Sie auf klare Vereinbarungen, die eine selbstständige Tätigkeit stützen – z. B. freie Zeiteinteilung, keine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und keine festen Arbeitsmittel des Auftraggebers.
Merksatz: Die gelebte Praxis ist ausschlaggebend, nicht der Wortlaut des Vertrags.
4. Aktuelle Rechtsprechung zum Weisungsrecht
Die Rechtsprechung entwickelt sich stetig weiter. So hat das Bundessozialgericht in den letzten Jahren wiederholt betont, dass bei einer nur geringfügigen Weisungsbindung ein selbstständiger Status wahrscheinlicher ist (BSG, Urteil vom 19.10.2021 – B 12 R 1/21 R).
Besonders bei freien Berufen, IT-Dienstleistern oder Kreativen gibt es oft Grauzonen. Hier lohnt sich eine frühzeitige Prüfung – oder ein Statusfeststellungsverfahren, um späteren Nachforderungen zu entgehen.
Merksatz: Wer Unsicherheiten vermeiden will, sollte frühzeitig den Status klären lassen.
5. Unser Fazit zum Schluss
Was bedeutet das für Sie?
Das Weisungsrecht ist eines der wichtigsten Kriterien bei der Statusprüfung. Arbeitgeberähnliche Vorgaben können schnell zu Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen führen. Prüfen Sie daher Ihre Verträge und die tatsächliche Praxis genau.
Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als selbstständig anerkannt wird, lassen Sie sich rechtlich beraten. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Verträge wasserdicht zu gestalten und Risiken zu minimieren.
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