Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Beweise brauche ich eigentlich, wenn ich gegen eine Kündigung klagen will? Oder: Reicht es, wenn ich einfach meine Sicht der Dinge schildere? Die Antwort lautet: Nein – ohne Beweise wird’s schwierig. Das Arbeitsgericht entscheidet nicht nach Bauchgefühl, sondern nach nachvollziehbaren Tatsachen. Welche Beweise dabei eine Rolle spielen und wie Sie diese sichern können, erklären wir in diesem Beitrag.
1. Worum geht es bei der Beweisführung?
Im Arbeitsgerichtsprozess gilt: Wer etwas behauptet, muss es grundsätzlich auch beweisen können. Es reicht nicht, bloß zu sagen: „Ich wurde gemobbt“, „Ich war krankgeschrieben“ oder „Mein Chef hat mich schikaniert“ – man muss es auch belegen.
Das gilt insbesondere in Kündigungsschutzverfahren: Wer eine Kündigung angreift, muss zunächst einmal nur klagen. Der Arbeitgeber muss dann die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Aber: Wenn Sie z. B. Mobbing, Diskriminierung oder einen Verstoß gegen Sozialauswahl behaupten, müssen Sie Belege vorlegen.
Merksatz: Ohne Beweise kein Erfolg – das Gericht entscheidet auf Basis von Tatsachen, nicht Gefühlen.
2. Welche Beweise sind im Arbeitsrecht üblich?
Folgende Beweismittel werden vom Arbeitsgericht regelmäßig anerkannt:
- Urkunden: z. B. Arbeitsvertrag, Abmahnungen, ärztliche Atteste, E-Mails
- Zeugenaussagen: Kollegen, Vorgesetzte, Personalrat/Betriebsrat
- Parteivernehmung: in Ausnahmefällen auch Ihre eigene Aussage
- Sachverständigengutachten: z. B. zur Arbeitsunfähigkeit
- Augenschein: z. B. bei Beweisfotos, Videos, Chatverläufen
Wichtig: WhatsApp-Nachrichten, Kalendernotizen oder Sprachaufzeichnungen sind nur dann verwertbar, wenn sie rechtlich zulässig erhoben wurden. Heimliche Tonaufnahmen etwa sind meist nicht erlaubt.
🔹 Unser Tipp: Sammeln Sie frühzeitig alle relevanten Dokumente und speichern Sie Kopien sicher ab.
3. Wer muss was beweisen?
Im Kündigungsschutzverfahren gilt eine besondere Beweislastverteilung:
- Der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).
- Der Arbeitnehmer muss nur dann etwas beweisen, wenn er zusätzliche Ansprüche geltend macht, z. B.:
- Mobbing
- Diskriminierung (§ 22 AGG)
- Verstoß gegen Schwerbehindertenrecht
- Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte
In solchen Fällen ist es oft schwer, konkrete Beweise zu finden. Daher reicht im AGG-Recht bereits eine sogenannte Indizienlage – also Tatsachen, die auf eine Diskriminierung hindeuten.
Merksatz: Der Arbeitgeber muss die Kündigung rechtfertigen – aber Zusatzbehauptungen muss der Arbeitnehmer belegen.
4. Beweismittel im Kündigungsschutzprozess
Häufige Beispiele:
- Verhaltensbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss belegen, dass Abmahnung(en) erfolgten und Pflichtverletzung nachgewiesen ist.
- Betriebsbedingte Kündigung: Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, wie der Arbeitsplatz weggefallen ist – inklusive Sozialauswahl.
- Personenbedingte Kündigung (z. B. Krankheit): Arbeitgeber braucht Prognose über zukünftige Fehlzeiten (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Arbeitnehmerseite:
- Gegenbeweise wie z. B. Gegendarstellungen zu Abmahnungen, ärztliche Atteste, Zeugenaussagen von Kollegen, interne E-Mails, Screenshots etc.
🔹 Unser Tipp: Machen Sie direkt nach Erhalt der Kündigung eine Gedächtnisnotiz zu allen relevanten Ereignissen – das hilft später enorm bei der Beweisführung.
5. Wie bereite ich mich auf die Beweisaufnahme vor?
- Sichten Sie Ihre Unterlagen: Arbeitsvertrag, Abmahnungen, E-Mails, Atteste, Protokolle
- Sprechen Sie mit möglichen Zeugen: z. B. Kollegen, die bei Gesprächen dabei waren
- Sichern Sie elektronische Kommunikation: z. B. WhatsApp, Outlook, Dienstpläne
- Notieren Sie zeitliche Abläufe: Wer hat wann was gesagt, gemacht oder geschrieben?
Ein Anwalt kann dabei helfen, relevante von irrelevanten Informationen zu trennen – das ist entscheidend, denn das Gericht liest nicht alles, sondern nur das, was zielführend ist.
Merksatz: Wer strukturiert vorbereitet ist, hat vor Gericht die besseren Karten.
Unser Fazit zum Schluss
Beweise entscheiden darüber, ob Ihre Klage vor dem Arbeitsgericht Erfolg hat. Wer sie hat, ist klar im Vorteil. Wer sie nicht hat, braucht gute Strategien – und einen guten Anwalt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Beweismittel in Ihrem Fall helfen könnten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Gemeinsam erarbeiten wir die beste Vorgehensweise.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: