Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach dem Erhalt einer Kündigung: „Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage überhaupt?“ Oder: „Wie groß ist die Chance, dass ich meinen Job zurückbekomme oder eine Abfindung erhalte?“ Die Antwort: Die Erfolgsaussichten sind oft besser als gedacht. Aber sie hängen von vielen Faktoren ab – vor allem vom Kündigungsgrund, der Betriebsgröße und dem Vorgehen des Arbeitgebers.
1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung. Ziel ist es, feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde (§ 4 KSchG). Eine solche Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.
Merksatz: Wer die Frist von drei Wochen versäumt, verliert in der Regel jede Chance auf Klärung.
2. Wann ist eine Kündigungsschutzklage erfolgreich?
Eine Klage ist erfolgreich, wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder formell unwirksam ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn:
- Kein Kündigungsgrund im Sinne des § 1 KSchG vorliegt (z. B. bei einer verhaltensbedingten Kündigung ohne vorherige Abmahnung).
- Formfehler vorliegen (z. B. keine Originalunterschrift, keine Anhörung des Betriebsrats, § 102 BetrVG).
- Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung fehlerhaft ist.
- Der Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwerbehinderung oder Elternzeit) nicht beachtet wurde.
🔹 Unser Tipp: Eine juristische Prüfung lohnt sich fast immer – viele Kündigungen sind angreifbar.
3. Welche Faktoren beeinflussen die Erfolgsaussichten?
Entscheidend für die Einschätzung sind:
- Kündigungsgrund (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt?)
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit und mehr als 10 Mitarbeiter)
- Verfahrensstrategie des Anwalts (Verhandlungsgeschick, Zielorientierung)
- Tatsächliches Verhalten des Arbeitgebers (Dokumentation, Anhörungen etc.)
Je schwächer die Argumentation des Arbeitgebers und je fehlerhafter das Verfahren, desto besser die Chancen für den Arbeitnehmer.
Merksatz: Je größer der Betrieb, desto strenger die Anforderungen an die Wirksamkeit der Kündigung.
4. Typische Fehler des Arbeitgebers
Arbeitgeber machen regelmäßig Fehler, z. B.:
- Keine oder fehlerhafte Abmahnung bei verhaltensbedingter Kündigung
- Keine Betriebsratsanhörung
- Fehlende Sozialauswahl
- Unzureichende Dokumentation
- Nichtbeachtung von Sonderkündigungsschutz
Viele dieser Fehler führen dazu, dass die Kündigung vor Gericht kassiert wird – oder zumindest zu einer vergleichsweisen Einigung mit Abfindung.
🔹 Kernaussage: Selbst wenn Sie nicht bleiben wollen – viele Klagen enden mit einer lukrativen Abfindung.
5. Statistische Erfolgsquoten
Laut Bundesarbeitsgericht und Erhebungen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
- Über 50 % der Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, häufig gegen Zahlung einer Abfindung.
- Nur ein kleiner Teil der Klagen endet mit einer Bestätigung der Kündigung.
- Arbeitnehmer, die sich anwaltlich vertreten lassen, haben deutlich bessere Chancen.
🔹 Fakt: Wer sich kompetent vertreten lässt, verbessert seine Position erheblich – sowohl im Prozess als auch in der Verhandlung.
6. Unser Fazit zum Schluss
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind in vielen Fällen gut. Selbst wenn Sie nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, lohnt sich die Klage – schon allein, um eine faire Abfindung zu verhandeln.
Wir prüfen für Sie die Chancen und Risiken, übernehmen die strategische Führung des Verfahrens und sorgen dafür, dass Sie nicht unter Wert abgefunden werden. Kontaktieren Sie uns gern – wir beraten Sie ehrlich, klar und lösungsorientiert.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: