Welche Fristen gelten für Bonusansprüche?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Fristen für Bonuszahlungen gelten – vor allem, wenn der Bonus nicht wie erwartet auf dem Gehaltskonto erscheint. Muss man sofort klagen? Gibt es vertragliche Fristen, nach denen der Anspruch verfällt? Und wie lange kann man rückwirkend überhaupt noch Geld verlangen?

Klar ist: Wer untätig bleibt, riskiert den Verlust seines Bonus. Deshalb erklären wir Ihnen, welche Fristen für Bonusansprüche entscheidend sind – und wann anwaltlicher Rat dringend nötig ist.


1. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

In vielen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen oder Verfallfristen. Sie regeln, bis wann ein Anspruch schriftlich geltend gemacht werden muss, damit er nicht erlischt.

Typisch ist z. B. folgende Klausel:

„Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.“

Das bedeutet: Selbst wenn der Bonus Ihnen zusteht, verlieren Sie ihn, wenn Sie die Frist verstreichen lassen. Bei variablen Vergütungen wie Boni oder Tantiemen gelten diese Klauseln in der Regel ebenfalls – es sei denn, der Vertrag differenziert ausdrücklich.


2. Gesetzliche Verjährung

Ist im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfrist geregelt, greift die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB: Diese beträgt drei Jahre.

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Wenn der Bonus für das Jahr 2022 im März 2023 fällig war, verjährt der Anspruch Ende 2026.

Aber Vorsicht: Auch bei gültigen Ausschlussfristen hilft die gesetzliche Verjährung nicht weiter – denn vertragliche Fristen gehen vor.


3. Besondere Fristen bei Zielvereinbarungen

Bei Zielvereinbarungen kommt es auf den Wortlaut an. Oft enthalten Zielvereinbarungen eigene Fristen für die Festlegung der Ziele oder die Auszahlung des Bonus.

Wird das Zielgespräch nicht rechtzeitig geführt, kann dies dazu führen, dass die Zielvereinbarung unwirksam ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, einen Bonus nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen.

Achtung: Auch hier können Ausschlussfristen greifen – die Unwirksamkeit der Zielvereinbarung bedeutet nicht automatisch, dass Sie unbegrenzt Zeit haben.


4. Verfall bei Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten

Einige Arbeitgeber sichern sich mit Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalten ab. Damit soll verhindert werden, dass ein Anspruch auf den Bonus überhaupt entsteht.

Solche Klauseln halten aber oft der rechtlichen Prüfung nicht stand, vor allem wenn sie nicht klar und eindeutig formuliert sind oder regelmäßig gezahlt wurde.

Aber: Auch wenn der Anspruch rechtlich besteht, müssen Sie Fristen beachten – besonders, wenn Sie den Bonus aktiv einfordern müssen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Fristen sind beim Bonus entscheidend. Viele Bonusansprüche scheitern nicht an der Rechtslage, sondern daran, dass sie nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bonuszahlung verfallen ist oder noch durchsetzbar – lassen Sie den Arbeitsvertrag und etwaige Bonusregelungen prüfen. Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche zu sichern oder durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: