Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Fristen gelten für Klagen? Diese Frage ist entscheidend, wenn Sie sich gegen eine Kündigung oder andere arbeitsrechtliche Maßnahmen wehren wollen. Wer zu spät klagt, verliert oft alle Rechte – selbst wenn die Kündigung oder Maßnahme offensichtlich rechtswidrig ist. In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Klagefristen im Arbeitsrecht und worauf Sie unbedingt achten müssen.
1. Die Klagefrist bei Kündigungsschutzklagen
Die wohl bekannteste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist für Kündigungsschutzklagen. Laut § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend: Wird sie versäumt, gilt die Kündigung automatisch als wirksam, auch wenn sie materiell rechtswidrig war.
👉 Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hat erneut betont, dass eine nachträgliche Klagezulassung nur in seltenen Ausnahmefällen möglich ist, z. B. wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden an der rechtzeitigen Klage gehindert war.
Merksatz: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen!
2. Fristen bei anderen arbeitsrechtlichen Klagen
Neben Kündigungen gibt es weitere Fälle mit wichtigen Fristen:
- Lohn- oder Urlaubsabgeltungsklagen: Hier gilt keine gesetzliche Klagefrist, aber oft eine Ausschlussfrist aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Diese kann sehr kurz sein (z. B. drei Monate). Nach Ablauf können Ansprüche verfallen.
- Befristungskontrollklage: Bei befristeten Arbeitsverträgen müssen Sie spätestens drei Wochen nach dem vereinbarten Ende die Entfristungsklage erheben (§ 17 TzBfG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Befristung als wirksam.
- Mobbing oder Schadensersatz: Hier gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfristen (§ 195 BGB), in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Merksatz: Prüfen Sie immer, ob tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen greifen – diese sind oft kürzer als die gesetzliche Verjährung!
3. Fristversäumnis – was tun?
Manchmal lässt sich eine Fristversäumnis nicht vermeiden. In Ausnahmefällen können Sie einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen (§ 5 KSchG). Das klappt aber nur, wenn Sie nachweisbar ohne eigenes Verschulden an der Klage gehindert waren – z. B. bei plötzlicher schwerer Krankheit. Die Frist für diesen Antrag beträgt zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses.
Auch bei tariflichen Ausschlussfristen lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine Verhandlungslösung möglich ist.
🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht! Lassen Sie Fristen sofort von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
4. Unser Fazit zum Schluss
Welche Fristen gelten für Klagen? – Diese Frage entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg. Bei Kündigungen ist die dreiwöchige Klagefrist das A und O. Aber auch bei anderen Ansprüchen können Ausschluss- und Verjährungsfristen Ihren Anspruch zunichtemachen.
Unser Rat: Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Holen Sie sich frühzeitig anwaltlichen Rat. So sichern Sie Ihre Rechte – und oft auch eine bessere Verhandlungsposition.
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