Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie lange kann man eine Betriebsratswahl anfechten? Eine fehlerhafte Wahl kann gravierende Folgen haben – doch eine Anfechtung ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Frist für die Wahlanfechtung gilt, wie sie berechnet wird und warum es so wichtig ist, rechtzeitig zu handeln.
1. Was bedeutet Wahlanfechtung?
Die Wahlanfechtung gibt berechtigten Personen die Möglichkeit, eine fehlerhafte Betriebsratswahl gerichtlich überprüfen zu lassen. Nach § 19 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann eine Wahl angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst sein könnte.
Merksatz: Nur erhebliche Verstöße berechtigen zur Wahlanfechtung.
2. Welche Frist gilt für die Wahlanfechtung?
Die Frist für die Wahlanfechtung ist gesetzlich geregelt: Eine Wahlanfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG).
Das bedeutet: Nach Ablauf dieser zwei Wochen kann die Wahl in der Regel nicht mehr angefochten werden, selbst wenn sie fehlerhaft war.
Merksatz: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt mit der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
3. Wie wird die Frist berechnet?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung (§ 222 ZPO i. V. m. §§ 186 ff. BGB):
- Tag der Bekanntgabe zählt nicht mit.
- Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag der Bekanntgabe entspricht.
- Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
🔹 Unser Tipp: Dokumentieren Sie den Tag der Bekanntgabe sorgfältig, um die Frist eindeutig nachweisen zu können.
4. Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?
Wird die Wahlanfechtung nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingereicht, bleibt die Wahl trotz möglicher Fehler in der Regel bestandskräftig. Das bedeutet, der Betriebsrat bleibt im Amt, bis die nächste reguläre Wahl ansteht.
Eine Ausnahme bildet nur die sogenannte Nichtigkeitsklage – sie greift bei besonders gravierenden Verstößen (z. B. bewusste Umgehung wesentlicher Vorschriften). Diese ist nicht fristgebunden, wird aber von den Gerichten nur selten anerkannt.
Merksatz: Nach Ablauf der Frist ist eine Wahlanfechtung grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Unser Fazit zum Schluss
Die Frist für die Wahlanfechtung beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Wer Fehler bei der Betriebsratswahl vermutet, sollte also schnell handeln. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – so sichern Sie Ihre Rechte.
Wir unterstützen Sie gern dabei, die Erfolgsaussichten einer Wahlanfechtung zu prüfen und alle notwendigen Schritte rechtzeitig einzuleiten. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!
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