Inhalt
Einleitung
Viele GmbH-Geschäftsführer fragen sich: Welche Inhalte muss ein Geschäftsführeranstellungsvertrag enthalten? Reicht ein einfaches Schreiben – oder braucht es ein umfangreiches Vertragswerk mit vielen Klauseln? Die Antwort: Ein gut gemachter Vertrag schützt beide Seiten – sowohl die Gesellschaft als auch den Geschäftsführer – und regelt zentrale Fragen wie Vergütung, Haftung, Kündigung und Wettbewerbsverbote.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf es dabei wirklich ankommt – und warum Sie solche Verträge nicht einfach aus dem Internet kopieren sollten.
1. Was ist ein Geschäftsführeranstellungsvertrag?
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist kein Arbeitsvertrag im klassischen Sinne – sondern ein Dienstvertrag nach § 611a BGB. Er regelt das rechtliche Verhältnis zwischen der GmbH und ihrem Geschäftsführer. Dabei geht es um Leistung und Vergütung – nicht um ein „Arbeitsverhältnis“, wie bei normalen Angestellten.
Merksatz: Der Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer – und hat daher z. B. keinen Kündigungsschutz nach dem KSchG.
2. Warum ist ein schriftlicher Vertrag so wichtig?
Ohne klare Regelungen drohen später Streitigkeiten – etwa über Bonuszahlungen, Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote. Auch die Gesellschaft haftet, wenn etwa Pflichten unklar sind. Ein schriftlicher Vertrag schafft Rechtssicherheit – und schützt beide Seiten.
Ein mündlicher Vertrag wäre zwar grundsätzlich wirksam – aber kaum beweisbar, wenn es zum Konflikt kommt. Das kann teuer werden.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jeden Geschäftsführeranstellungsvertrag von einem spezialisierten Anwalt prüfen oder aufsetzen – vor allem, wenn es um viel Verantwortung oder Haftung geht.
3. Welche Regelungen gehören in einen Geschäftsführeranstellungsvertrag?
Ein solider Vertrag enthält typischerweise folgende Inhalte:
a) Beginn und Dauer der Tätigkeit
- Klarer Startzeitpunkt
- Befristung oder unbefristete Bestellung
b) Aufgabenbereich und Vertretungsmacht
- Beschreibung der konkreten Zuständigkeiten
- Alleinvertretung oder Gesamtvertretung
c) Vergütung und sonstige Leistungen
- Festgehalt
- Tantiemen / Boni (ggf. mit Zielvereinbarung)
- Dienstwagen, Altersversorgung, Spesenregelungen
d) Urlaubsanspruch
- Meist angelehnt an das Bundesurlaubsgesetz (z. B. 30 Tage)
e) Kündigungsfristen
- Häufig: drei bis sechs Monate zum Quartalsende
- Abweichungen vom Gesetz (§ 622 BGB) möglich
f) Nebentätigkeiten
- Genehmigungspflicht und klare Abgrenzung zur Gesellschaft
g) Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
- Schutz sensibler Unternehmensdaten auch nach Vertragsende
h) Wettbewerbsverbot
- Während und ggf. auch nach der Tätigkeit
- Bei nachvertraglichem Verbot: Karenzentschädigung nicht vergessen (§ 74 HGB analog)
i) Haftung und D&O-Versicherung
- Haftung für Pflichtverletzungen (§ 43 GmbHG)
- ggf. Absicherung durch D&O-Police
Merksatz: Ein lückenhafter Vertrag führt oft zu Streit – vor allem bei Boni, Kündigung oder Haftungsfragen.
4. Besonderheiten im Vergleich zu Arbeitsverträgen
Ein Geschäftsführer ist kein „normaler“ Angestellter – das spiegelt sich auch im Vertrag wider:
- Kein Kündigungsschutz nach dem KSchG
- Keine Sozialversicherungspflicht, wenn er Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter ist (Achtung: Statusfeststellung durch DRV ggf. nötig)
- Kein Anspruch auf Arbeitszeitgesetze, Mutterschutz, Elternzeit etc.
Dafür hat der Geschäftsführer oft weitreichende Pflichten – und kann persönlich haften, z. B. bei Verstößen gegen steuerliche oder insolvenzrechtliche Vorschriften.
Merksatz: Geschäftsführer tragen mehr Verantwortung – und haben weniger Schutz als Arbeitnehmer.
5. Unser Fazit zum Schluss
Ein Geschäftsführeranstellungsvertrag ist maßgeschneiderte Maßarbeit – und sollte nie leichtfertig erstellt oder ungeprüft übernommen werden. Standardverträge aus dem Internet sind oft unvollständig oder juristisch riskant.
Gerade bei sensiblen Themen wie Boni, Kündigungsfristen oder nachvertraglichen Wettbewerbsverboten können sorgfältig formulierte Regelungen viel Ärger ersparen – oder im Ernstfall die Existenz sichern.
🔹 Unser Angebot: Wir prüfen oder erstellen Ihren Geschäftsführeranstellungsvertrag – rechtssicher, verständlich und individuell. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: