Welche Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Kriterien die Deutsche Rentenversicherung eigentlich prüft und warum das für sie relevant sein könnte. Sei es bei Betriebsprüfungen, Statusfeststellungsverfahren oder auch bei der Klärung von Rentenansprüchen – die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat dabei eine wichtige Kontrollfunktion. Wir erklären Ihnen, welche Punkte konkret unter die Lupe genommen werden und worauf Sie achten sollten.


1. Wer ist die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Ihre Aufgaben gehen aber weit über die reine Rentenauszahlung hinaus. Die DRV prüft, ob Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen, ob Scheinselbstständigkeit vorliegt oder ob Versicherungszeiten richtig erfasst wurden.

Das Gesetz regelt dies vor allem in §§ 28p SGB IV (Betriebsprüfungen) und § 7a SGB IV (Statusfeststellungsverfahren).


2. Wann prüft die Deutsche Rentenversicherung?

Die DRV führt regelmäßige Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern durch – in der Regel alle vier Jahre (§ 28p Abs. 1 SGB IV). Daneben kann es auch anlassbezogene Prüfungen geben, etwa wenn ein Verdacht auf Scheinselbstständigkeit besteht.

Typische Anlässe sind:

  • Statusfeststellungsverfahren bei Auftragnehmern (§ 7a SGB IV)
  • Nachfragen bei widersprüchlichen Angaben zur Versicherungspflicht
  • Prüfungen im Zusammenhang mit Rentenanträgen

3. Welche Kriterien prüft die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung achtet insbesondere auf folgende Kriterien:

a) Versicherungspflicht und Beitragshöhe:
Es wird geprüft, ob Arbeitnehmer ordnungsgemäß angemeldet sind, die Sozialversicherungsbeiträge in korrekter Höhe gezahlt wurden und ob alle Entgeltbestandteile berücksichtigt wurden.

b) Scheinselbstständigkeit:
Gerade bei freien Mitarbeitern wird untersucht, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt oder ob eine abhängige Beschäftigung gegeben ist. Kriterien hierfür sind z. B. Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, unternehmerisches Risiko.

c) Korrektheit der Meldungen:
Die DRV kontrolliert, ob alle Meldungen zur Sozialversicherung fristgerecht und richtig abgegeben wurden. Fehler können Nachzahlungen und Säumniszuschläge nach sich ziehen.

d) Beitragsrückstände und Schwarzarbeit:
Auch unregelmäßige Zahlungen, verspätete Abgaben oder nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse werden geahndet.


4. Was bedeutet das für Sie?

Für Arbeitnehmer kann eine Prüfung der Deutschen Rentenversicherung durchaus Vorteile haben: Beitragszeiten werden korrekt erfasst, spätere Rentenansprüche gesichert und unklare Beschäftigungsverhältnisse geklärt.

Arbeitgeber sollten dagegen regelmäßig ihre Arbeitsverhältnisse und Verträge überprüfen. Wer sich nicht sicher ist, ob z. B. eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, sollte frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten, um teure Nachzahlungen oder Bußgelder zu vermeiden. Gerne prüfen wir Ihre Verträge oder vertreten Sie im Statusverfahren.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: