Welche Pflichten habe ich beim ALG-Bezug?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage: Welche Pflichten habe ich beim ALG-Bezug? Egal ob Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten – bestimmte Mitwirkungs- und Meldepflichten müssen unbedingt eingehalten werden, damit Ihre Leistungen nicht gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden – und wann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein kann.


1. Was bedeutet „Pflichten beim ALG-Bezug“?

Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) aktiv daran mitwirken müssen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Dies ergibt sich insbesondere aus § 138 SGB III (für ALG I) und §§ 60 ff. SGB I (allgemeine Mitwirkungspflichten). Die Pflichten sind also keine Schikane, sondern sollen sicherstellen, dass Sie schnell wieder Arbeit finden.


2. Ihre Mitwirkungspflichten – aktiv und pünktlich

Zu Ihren wichtigsten Aufgaben gehört es, Bewerbungen zu schreiben, an Maßnahmen wie Coachings oder Fortbildungen teilzunehmen und Vermittlungsvorschläge ernsthaft zu prüfen. Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter kann Nachweise verlangen – etwa Bewerbungsunterlagen oder Absageschreiben.

Eine „fehlende Mitwirkung“ kann regelmäßig zur Verhängung von Sperrzeiten führen.

🔹 Unser Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen sorgfältig – so vermeiden Sie Missverständnisse.


3. Meldepflichten beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit

Sie sind verpflichtet, Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören:

  • Neue Beschäftigung oder Nebenjob
  • Änderungen beim Familienstand oder Wohnort
  • Krankheitszeiten (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Auch zu Terminen bei der Agentur für Arbeit müssen Sie erscheinen (§ 309 SGB III). Unentschuldigtes Fehlen kann mit Sperrzeiten oder Sanktionen geahndet werden.


4. Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Wer ALG bezieht, muss dem Arbeitsmarkt grundsätzlich jederzeit zur Verfügung stehen. Das heißt: Sie müssen bereit und in der Lage sein, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen. Lange Urlaubsreisen sind während des Bezugs nur mit vorheriger Zustimmung möglich (§ 138 SGB III). Wer eigenmächtig verreist, riskiert, den Anspruch auf ALG zu verlieren.

🔹 Unser Tipp: Klären Sie Urlaubspläne unbedingt vorab mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur.


5. Folgen bei Pflichtverletzungen

Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit Sanktionen rechnen. Beim ALG I drohen Sperrzeiten nach § 159 SGB III, beim ALG II Kürzungen nach § 31 SGB II. In schweren Fällen kann dies bis zur kompletten Streichung der Leistungen führen.

Auch bei grober Fahrlässigkeit können Sanktionen gerechtfertigt sein.


6. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie?
Ihre Pflichten beim ALG-Bezug sind gesetzlich genau geregelt. Mit einer guten Organisation und ehrlicher Kommunikation mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter können Sie Konflikte meist vermeiden. Wenn Ihnen Sanktionen drohen oder Unstimmigkeiten bestehen, lassen Sie Ihren Fall prüfen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: