Welche Relevanz hat der äußere Erscheinung des Auftragnehmers?

Einleitung

Viele Auftraggeber legen Wert darauf, dass der Auftragnehmer ein professionelles und gepflegtes äußeres Erscheinungsbild hat. Doch wie wichtig ist das wirklich? Gibt es rechtliche Grenzen oder sogar Pflichten? Und was bedeutet das für Selbstständige oder freie Mitarbeiter? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick, wann und warum das Erscheinungsbild relevant ist – und wann nicht.


1. Warum spielt das äußere Erscheinungsbild bei Aufträgen eine Rolle?

Gerade bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt erwarten Auftraggeber oft, dass der Auftragnehmer ordentlich, gepflegt und situationsgerecht auftritt. Das betrifft zum Beispiel Berater, Handwerker im Kundendienst oder freiberufliche Dozenten. Ein positives äußeres Auftreten kann das Vertrauen stärken und ist Teil der sogenannten „betrieblichen Reputation“.

Anders gesagt: Wer ein sauberes und angemessenes Erscheinungsbild hat, repräsentiert auch den Auftraggeber nach außen.


2. Gibt es rechtliche Vorgaben zum Erscheinungsbild?

Im Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber Weisungen zum äußeren Erscheinungsbild geben (§ 106 GewO). Bei freien Dienst- oder Werkverträgen gibt es dagegen keine direkte „Weisungsgebundenheit“. Stattdessen gilt, was im Vertrag vereinbart ist. Beispiel: Wenn ein Stylist einen Stylistenauftrag annimmt, ist klar, dass ein gewisses modisches Auftreten erwartet wird.

Außerdem müssen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verhältnismäßig sein. Zu strenge Vorgaben können unzulässig sein – zum Beispiel bei religiös motivierten Kleidungsstücken (BAG, Urteil vom 27.08.2020 – 8 AZR 62/19).


3. Was gilt bei freien Mitarbeitern und Selbstständigen?

Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Deshalb darf der Auftraggeber keine umfassenden Weisungen erteilen – auch nicht zum Erscheinungsbild. Er kann allerdings bestimmte Standards vertraglich festlegen. Zum Beispiel: „Der Auftragnehmer trägt bei Kundenterminen Businesskleidung.“

Bei Selbstständigen spielt das äußere Erscheinungsbild oft eine Rolle für die Marktposition. Wer sich zum Beispiel als Premium-Coach vermarktet, muss ein stimmiges Gesamtbild bieten.

🔹 Tipp: Klären Sie frühzeitig, welche Erwartungen bestehen – und halten Sie es schriftlich fest.


4. Wann kann das Erscheinungsbild zum Kündigungsgrund werden?

Im Arbeitsrecht kann ein wiederholt unangemessenes Erscheinungsbild eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (§ 1 KSchG). Voraussetzung ist eine Abmahnung (BAG, Urteil vom 22.07.2010 – 6 AZR 482/09).

Bei Dienst- oder Werkverträgen ist eine Kündigung wegen „schlechtem Stil“ schwieriger. Meist muss ein gravierender Pflichtverstoß vorliegen, der die Leistung unmöglich macht oder den Auftraggeber unzumutbar belastet.


5. Unser Fazit: Professionelles Auftreten ist mehr als Kleidung

Das äußere Erscheinungsbild ist kein Selbstzweck. Es geht darum, Vertrauen zu schaffen, Kompetenz auszustrahlen und dem Auftrag gerecht zu werden. Ob Anzug, Sicherheitsschuhe oder saubere Arbeitskleidung: Wer professionell wirken will, sollte auch so aussehen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Vorgaben zu Ihrem Erscheinungsbild zulässig sind oder ob ein Konflikt droht: Sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und Konflikte zu vermeiden.

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