Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer und Auftraggeber fragen sich: Welche Risiken bestehen bei Scheinselbstständigkeit? Die Grenze zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung ist oft fließend – wird sie jedoch überschritten, drohen empfindliche rechtliche und finanzielle Folgen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Risiken bei Scheinselbstständigkeit konkret bestehen und warum eine rechtliche Prüfung so wichtig ist.
1. Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn jemand formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist und weisungsgebunden arbeitet. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dabei Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation und wirtschaftliche Abhängigkeit (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
Merksatz: Entscheidend ist nicht der Vertragstitel, sondern die tatsächliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
2. Wer trägt die Verantwortung?
Im Falle einer Scheinselbstständigkeit haften in der Regel beide Seiten: Der Auftraggeber (häufig ein Unternehmen) muss für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge aufkommen, der Auftragnehmer kann seine Selbstständigkeit verlieren.
🔹 Tipp: Auftraggeber sollten ihre freien Mitarbeiter regelmäßig auf mögliche Scheinselbstständigkeit prüfen lassen.
3. Sozialversicherungsrechtliche Risiken
Das Hauptproblem liegt meist bei den Sozialabgaben. Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit fest, müssen Arbeitgeber rückwirkend bis zu 4 Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre!) Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen (§ 28p SGB IV). Hinzu kommen Säumniszuschläge von 1 % pro Monat.
(BAG, Urteil vom 31.03.2021 – B 12 R 5/20 R)
Merksatz: Bei Scheinselbstständigkeit sind die Nachzahlungen oft existenzbedrohend für Unternehmen.
4. Steuerrechtliche Risiken
Auch das Finanzamt kann aktiv werden: Wurden keine Lohnsteuern abgeführt, haftet der Auftraggeber für die Nachzahlung (§ 42d EStG). Für den Auftragnehmer kann es dazu führen, dass Betriebsausgaben rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
Merksatz: Scheinselbstständigkeit kann schnell zu Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe führen.
5. Strafrechtliche Konsequenzen
Scheinselbstständigkeit kann auch strafrechtlich relevant sein. Vor allem der Vorwurf der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB spielt hier eine Rolle. Wer vorsätzlich handelt, dem drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Merksatz: Bei Vorsatz wird Scheinselbstständigkeit zur Straftat.
6. Zivilrechtliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer
Für den Auftragnehmer kann eine Scheinselbstständigkeit bedeuten, dass er rückwirkend Anspruch auf Arbeitnehmerrechte hat: z. B. Kündigungsschutz (§ 1 KSchG), Urlaubsansprüche oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auftraggeber verlieren zudem Gestaltungsspielräume in der Personalplanung.
🔹 Tipp: Ein klarer Vertrag schützt nicht, entscheidend ist die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit.
7. Unser Fazit: Risiken bei Scheinselbstständigkeit vermeiden
Scheinselbstständigkeit birgt erhebliche Risiken – finanziell, steuerlich und strafrechtlich. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer sollten ihre Verträge und die tatsächliche Zusammenarbeit regelmäßig prüfen lassen. Kommt Ihnen Ihre Situation bekannt vor? Wir unterstützen Sie gern bei der Statusfeststellung und vertreten Sie im Streitfall gegenüber Behörden.
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