Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Kündigung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, welche Rolle der Betriebsrat bei einer Kündigung eigentlich spielt. Muss der Arbeitgeber den Betriebsrat überhaupt beteiligen? Und was passiert, wenn der Betriebsrat Einwände erhebt? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, was Sie als Arbeitnehmer dazu wissen müssen – und wann es sinnvoll ist, anwaltlichen Rat einzuholen.


1. Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören. Diese Anhörungspflicht ist in § 102 Abs. 1 BetrVG geregelt. Ohne eine ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle relevanten Informationen mitteilen. Dazu gehören:

  • Art der Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt)
  • Kündigungsgrund
  • Sozialdaten des Arbeitnehmers (z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten)

2. Stellungnahme und Widerspruchsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann zur beabsichtigten Kündigung Stellung nehmen. Nach § 102 Abs. 2 BetrVG hat er eine Frist von 1 Woche bei ordentlichen Kündigungen und 3 Tagen bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.

Der Betriebsrat kann:

  • Der Kündigung zustimmen
  • Bedenken äußern
  • Der Kündigung widersprechen, wenn bestimmte Gründe vorliegen (z. B. soziale Auswahl nicht beachtet)

Ein Widerspruch ist nur bei ordentlichen Kündigungen möglich, nicht bei außerordentlichen. Die Widerspruchsgründe sind in § 102 Abs. 3 BetrVG genau geregelt.


3. Folgen einer fehlerhaften Anhörung

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat gar nicht oder nicht korrekt anhört? In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sie können sich auf diesen Fehler berufen – allerdings sollten Sie eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach § 4 KSchG einreichen, um Ihre Rechte zu sichern.

🔹 Unser Tipp: Eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung kann Ihre Chancen vor Gericht erheblich verbessern.


4. Besondere Rolle bei betriebsbedingten Kündigungen

Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen spielt der Betriebsrat eine wichtige Rolle. Er prüft insbesondere, ob die Sozialauswahl korrekt ist (§ 1 Abs. 3 KSchG). Fehler bei der Sozialauswahl können zu einem erfolgreichen Widerspruch führen.

Außerdem kann der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan verhandeln, um wirtschaftliche Nachteile für die Beschäftigten abzumildern (§ 112 BetrVG).


5. Was bedeutet das für Sie?

Fazit: Der Betriebsrat ist kein reiner „Zuschauer“, sondern kann Kündigungen beeinflussen und sogar verhindern, wenn Formfehler passieren. Ob die Anhörung korrekt war, lässt sich für Arbeitnehmer oft nur mit fachkundiger Unterstützung prüfen.

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu sichern – gerade, wenn es um Fristen und Formfehler geht.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: