Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Versicherungen laufen weiter, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Ob nach Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung – der Versicherungsstatus ist entscheidend, um keine Versorgungslücken zu riskieren. Dieser Artikel erklärt, welche Versicherungen automatisch weiterlaufen, wo Sie selbst tätig werden müssen und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.
1. Krankenversicherung: Pflicht zur Weiterversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben Sie in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – entweder als pflichtversicherter Arbeitsloser oder freiwilliges Mitglied.
Wichtig:
- Mit Bezug von Arbeitslosengeld I sind Sie automatisch pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
- Ohne Leistungsbezug (z. B. bei Sperrzeit ohne ALG) müssen Sie sich selbst um die freiwillige Weiterversicherung kümmern, um Beitragsrückstände zu vermeiden.
- Privat Versicherte müssen klären, ob sie in die gesetzliche Versicherung zurückkönnen oder privat bleiben müssen.
Merksatz: Ihre Krankenversicherung läuft grundsätzlich weiter – aber prüfen Sie die Beitragszahlung, um Lücken zu vermeiden.
2. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Während des Arbeitsverhältnisses zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in die Rentenversicherung ein. Mit Ende des Jobs endet auch diese Beitragszahlung – sie wird aber während des Bezugs von ALG I von der Agentur für Arbeit fortgeführt (§ 166 Abs. 1 SGB VI).
Anders sieht es aus, wenn Sie kein ALG I beziehen:
- Dann können Sie unter Umständen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, um Wartezeiten zu erfüllen.
- Dies kann gerade bei der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente wichtig sein.
Auch die Arbeitslosenversicherung bleibt über ALG I abgesichert, solange Sie Anspruch darauf haben. Nach Auslaufen des Anspruchs gibt es keinen automatischen Schutz mehr.
Merksatz: ALG I sichert Renten- und Arbeitslosenversicherung – ohne Bezug sollten Sie sich beraten lassen.
3. Private Versicherungen: Worauf Sie achten sollten
Private Versicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Unfallversicherungen laufen meist unverändert weiter, da Sie hier eigenständig Versicherungsnehmer sind.
- Prüfen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit: Bei Arbeitslosigkeit kann eine Anpassung oder Beitragsstundung sinnvoll sein.
- Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten keinesfalls gekündigt werden – der Verlust dieser Absicherung ist oft irreversibel.
🔹 Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig und klären Sie, ob Anpassungen oder Nachversicherungsoptionen bestehen.
4. Unfall- und Haftpflichtversicherung: Sonderfälle im Arbeitsrecht
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg (§ 2 SGB VII). Mit Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt dieser Schutz automatisch. Privat müssen Sie keinen Ersatz abschließen, eine private Unfallversicherung kann aber sinnvoll sein.
Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin freiwillig – sie bleibt von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unberührt.
Merksatz: Der gesetzliche Unfallschutz endet mit dem Job – prüfen Sie Ihren privaten Schutz.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie sich fragen, welche Versicherungen weiterlaufen, gilt: Die Pflichtversicherungen bleiben meist bestehen, solange Sie ALG I beziehen. Ohne Leistungen sollten Sie dringend handeln, um Versorgungslücken zu vermeiden. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten – wir prüfen Ihre Lage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: