Welche Versicherungen laufen weiter?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Versicherungen laufen weiter, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Ob nach Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung – der Versicherungsstatus ist entscheidend, um keine Versorgungslücken zu riskieren. Dieser Artikel erklärt, welche Versicherungen automatisch weiterlaufen, wo Sie selbst tätig werden müssen und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist.


1. Krankenversicherung: Pflicht zur Weiterversicherung

Die Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben Sie in der Regel zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert – entweder als pflichtversicherter Arbeitsloser oder freiwilliges Mitglied.

Wichtig:

  • Mit Bezug von Arbeitslosengeld I sind Sie automatisch pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
  • Ohne Leistungsbezug (z. B. bei Sperrzeit ohne ALG) müssen Sie sich selbst um die freiwillige Weiterversicherung kümmern, um Beitragsrückstände zu vermeiden.
  • Privat Versicherte müssen klären, ob sie in die gesetzliche Versicherung zurückkönnen oder privat bleiben müssen.

2. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Während des Arbeitsverhältnisses zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in die Rentenversicherung ein. Mit Ende des Jobs endet auch diese Beitragszahlung – sie wird aber während des Bezugs von ALG I von der Agentur für Arbeit fortgeführt (§ 166 Abs. 1 SGB VI).

Anders sieht es aus, wenn Sie kein ALG I beziehen:

  • Dann können Sie unter Umständen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, um Wartezeiten zu erfüllen.
  • Dies kann gerade bei der Altersrente oder der Erwerbsminderungsrente wichtig sein.

Auch die Arbeitslosenversicherung bleibt über ALG I abgesichert, solange Sie Anspruch darauf haben. Nach Auslaufen des Anspruchs gibt es keinen automatischen Schutz mehr.


3. Private Versicherungen: Worauf Sie achten sollten

Private Versicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder Unfallversicherungen laufen meist unverändert weiter, da Sie hier eigenständig Versicherungsnehmer sind.

  • Prüfen Sie Ihre Zahlungsfähigkeit: Bei Arbeitslosigkeit kann eine Anpassung oder Beitragsstundung sinnvoll sein.
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten keinesfalls gekündigt werden – der Verlust dieser Absicherung ist oft irreversibel.

🔹 Unser Tipp: Kontaktieren Sie Ihren Versicherer frühzeitig und klären Sie, ob Anpassungen oder Nachversicherungsoptionen bestehen.


4. Unfall- und Haftpflichtversicherung: Sonderfälle im Arbeitsrecht

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg (§ 2 SGB VII). Mit Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt dieser Schutz automatisch. Privat müssen Sie keinen Ersatz abschließen, eine private Unfallversicherung kann aber sinnvoll sein.

Eine private Haftpflichtversicherung ist ohnehin freiwillig – sie bleibt von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unberührt.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie sich fragen, welche Versicherungen weiterlaufen, gilt: Die Pflichtversicherungen bleiben meist bestehen, solange Sie ALG I beziehen. Ohne Leistungen sollten Sie dringend handeln, um Versorgungslücken zu vermeiden. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt beraten – wir prüfen Ihre Lage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: