Welche Versicherung zahlt bei Arbeitsrecht?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Welche Versicherung zahlt bei Arbeitsrecht? Besonders bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber – etwa bei einer Kündigung oder Abmahnung – können schnell hohe Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Hier ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung im Ernstfall einspringt. Wir erklären Ihnen, wann Ihre Rechtsschutzversicherung greift, was Sie beachten sollten und warum es sich lohnt, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.


1. Wann zahlt überhaupt eine Versicherung im Arbeitsrecht?

Nicht jede Versicherung springt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein. Grundsätzlich kommt hier nur die Rechtsschutzversicherung in Frage – genauer gesagt der Berufs- oder Arbeitsrechtsschutz. Eine Haftpflicht-, Unfall- oder Krankenversicherung ist nicht zuständig.

Das Gesetz (§ 125 VVG) regelt die Rahmenbedingungen für Rechtsschutzversicherungen. Aber Achtung: Eine Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung – Sie müssen sie selbst abschließen.


2. Was deckt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ab?

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer – also z. B. bei:

  • Kündigungsschutzklagen (§ 4 KSchG)
  • Abmahnungen
  • Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse
  • Lohn- und Gehaltsforderungen

Wichtig: Die meisten Versicherer zahlen nicht rückwirkend. Sie müssen also bereits vor dem arbeitsrechtlichen Problem versichert sein. Das Bundesarbeitsgericht betonte wiederholt, dass eine Rechtsschutzversicherung nur für versicherte Risiken eintritt (BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18).


3. Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung konkret?

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt typischerweise:

✅ Anwaltskosten (inkl. Beratung und Vertretung vor Gericht)
✅ Gerichtskosten
✅ Kosten für Gutachter oder Sachverständige (in Ausnahmefällen)
✅ Kosten der Gegenseite – aber nur, wenn Sie vor Gericht verlieren und zur Kostentragung verpflichtet werden

Beachten Sie: Im Arbeitsrecht gilt vor dem Arbeitsgericht 1. Instanz (§ 12a ArbGG), dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt – auch der Gewinner! Die Versicherung wird deshalb oft zum entscheidenden Faktor, um Ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.

🔹 Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrem Anwalt, welche Kosten die Versicherung übernimmt – so vermeiden Sie böse Überraschungen.


4. Was muss ich bei der Deckungszusage beachten?

Bevor Ihr Anwalt tätig wird, brauchen Sie meist eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet: Sie fragen bei Ihrem Versicherer nach, ob die Kosten übernommen werden.

Dabei gilt: Ihr Anwalt hilft Ihnen gern bei der Formulierung der Anfrage. Manche Versicherer stellen auch Online-Portale für eine schnelle Abwicklung bereit.

Manchmal lehnt die Versicherung die Deckung ab. Dann sollten Sie die Begründung prüfen lassen – nicht jede Ablehnung ist rechtens!


5. Unser Fazit: Wie können wir Sie unterstützen?

Ob Kündigung, Abmahnung oder Lohnklage: Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen viel finanziellen Druck nehmen. Wichtig ist, dass Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten schnell reagieren und sich juristisch beraten lassen.

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – und helfen Ihnen auch bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Recht nicht an den Kosten scheitert.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: