Inhalt
Einleitung
Viele Beschäftigte, die von einem Personalabbau betroffen sind, hören im Zusammenhang mit Sozialplan oder Interessenausgleich zum ersten Mal den Begriff Transfergesellschaft. Doch was genau steckt dahinter – und vor allem: Wer finanziert eine Transfergesellschaft eigentlich? Diese Frage stellt sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber, die einen sozialverträglichen Stellenabbau planen. In diesem Artikel klären wir, wie Transfergesellschaften funktionieren und wer die Kosten trägt.
1. Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft ist eine besondere Form der Beschäftigungsgesellschaft. Sie ermöglicht es gekündigten Mitarbeitenden, für eine Übergangszeit von meist bis zu 12 Monaten weiterbeschäftigt zu werden – mit dem Ziel, sie für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und in neue Jobs zu vermitteln.
Die Transfergesellschaft ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber, sondern Teil eines sogenannten „Transferkonzepts“ nach § 110 SGB III. Voraussetzung ist unter anderem, dass die betroffenen Beschäftigten einen Aufhebungsvertrag mit Wechsel in die Transfergesellschaft unterschreiben.
Merksatz: Eine Transfergesellschaft hilft beim sanften Übergang vom alten zum neuen Job – und braucht dafür eine gesicherte Finanzierung.
2. Wer trägt die Kosten – Arbeitgeber, Staat oder beide?
Die Finanzierung einer Transfergesellschaft ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers. Er zahlt in der Regel:
- Das Gehalt in Form des Transferkurzarbeitergeldes (auf Basis des vorherigen Nettolohns, vergleichbar mit dem regulären Kurzarbeitergeld),
- Sozialversicherungsbeiträge, soweit sie nicht vom Staat übernommen werden,
- Qualifizierungsmaßnahmen und
- die organisatorischen Kosten der Transfergesellschaft.
Der Staat beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
🔹 Unser Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber eine Transfergesellschaft anbietet, lohnt es sich zu prüfen, wie hoch Ihre Bezüge ausfallen – und wer was zahlt.
3. Welche Fördermittel gibt es vom Staat?
Das wichtigste Instrument der öffentlichen Förderung ist das Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III. Es funktioniert ähnlich wie das klassische Kurzarbeitergeld und beträgt:
- 60 % des letzten Nettolohns (für kinderlose Beschäftigte),
- 67 %, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt.
Voraussetzung: Die Transfergesellschaft ist anerkannt und dient der Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Zudem muss ein betriebsorganisatorisch eigenständiger Bereich (B.ü.E.B.) gebildet werden, in dem die Beschäftigten untergebracht sind.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt außerdem:
- Teile der Sozialversicherungsbeiträge,
- ggf. Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen (§ 82 SGB III).
Merksatz: Transferkurzarbeitergeld ist eine staatliche Leistung – aber nur bei ordnungsgemäßer Gründung der Transfergesellschaft und Beteiligung des Arbeitgebers.
4. Wann lohnt sich die Finanzierung für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber ist die Finanzierung einer Transfergesellschaft oft strategisch sinnvoll – vor allem:
- bei größeren Personalabbaumaßnahmen mit Sozialplanpflicht (§ 112a BetrVG),
- um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden,
- um Kosten für Kündigungsschutzverfahren zu umgehen,
- zur Imagepflege: sozialverträglicher Stellenabbau wird von Belegschaft und Öffentlichkeit positiv bewertet.
Zudem kann der Arbeitgeber über einen freiwilligen Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandeln, der die Einrichtung und Finanzierung der Transfergesellschaft regelt.
🔹 Kernaussage: Eine Transfergesellschaft ist teuer – aber oft günstiger als eine Kündigungswelle mit allen rechtlichen Folgen.
5. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie vor der Wahl stehen, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, lohnt sich ein genauer Blick auf die Konditionen. Wie lange läuft die Maßnahme? Wer zahlt wie viel? Gibt es Qualifizierungen? – Und: Gibt es Alternativen, etwa eine Abfindung?
Wir helfen Ihnen, Ihre Optionen rechtlich und wirtschaftlich zu bewerten. Lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Denn was gut klingt, muss nicht immer die beste Lösung für Sie persönlich sein.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: