Wer gilt als leitender Angestellter?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie selbst oder Kollegen als leitender Angestellter gelten – und was das überhaupt bedeutet. Ist ein Teamleiter schon „leitend“? Zählt der Prokurist dazu? Und welche Rechte oder Pflichten ergeben sich daraus? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick, was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung darunter verstehen.


1. Was bedeutet der Begriff „leitender Angestellter“?

Der Begriff „leitender Angestellter“ wird häufig verwendet, ist aber streng genommen ein Rechtsbegriff. Er spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsrecht – etwa beim Kündigungsschutz oder bei Mitbestimmungsrechten im Betriebsrat. Leitende Angestellte haben in der Regel mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse als normale Arbeitnehmer.


2. Gesetzliche Definition: Was steht im Betriebsverfassungsgesetz?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) definiert in § 5 Abs. 3 BetrVG, wer als leitender Angestellter gilt. Danach ist leitender Angestellter, wer:

  • zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
  • Generalvollmacht oder Prokura hat, die er im Betrieb auch tatsächlich nutzt, oder
  • regelmäßig Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind, und dabei Entscheidungsfreiheit genießt.

Beispiel: Ein Geschäftsführer ohne Geschäftsführer-Anstellung, sondern im Angestelltenverhältnis, kann ein leitender Angestellter sein.


3. Welche Kriterien entscheiden in der Praxis?

Die Gerichte prüfen im Einzelfall sehr genau, ob jemand wirklich leitender Angestellter ist. Wichtige Kriterien sind:

  • Personalverantwortung: Hat die Person das Recht, Mitarbeiter selbstständig einzustellen oder zu kündigen?
  • Prokura/Generalvollmacht: Liegt eine solche Vollmacht vor und wird sie genutzt?
  • Unternehmerische Aufgaben: Hat der Mitarbeiter maßgeblichen Einfluss auf strategische Entscheidungen?

🔹 Tipp: Ein bloßer Titel wie „Leiter“ oder „Manager“ reicht nicht aus – es kommt auf die tatsächlichen Kompetenzen an.


4. Abgrenzung zu normalen Angestellten

Gerade bei Abteilungsleitern, Teamleitern oder Projektmanagern kommt es oft zu Missverständnissen. Auch wenn sie Führungsverantwortung tragen, gelten sie nicht automatisch als leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes.

Wer keine Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis hat und keine Prokura nutzt, ist meist kein leitender Angestellter. Das ist wichtig für Mitbestimmung: Solche Arbeitnehmer dürfen etwa an Betriebsratswahlen teilnehmen.


5. Folgen für Arbeitnehmerrechte

Der Status als leitender Angestellter hat spürbare Folgen:

  • Kündigungsschutz: Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 14 Abs. 2 KSchG) können leitende Angestellte leichter gekündigt werden, da der Arbeitgeber beim Betriebsrat keinen Widerspruch einholen muss.
  • Betriebsrat: Leitende Angestellte dürfen keinen Betriebsrat wählen oder gewählt werden (§ 5 Abs. 3 BetrVG).
  • Arbeitszeitgesetz: Auch hier gelten Ausnahmen. Bei echter unternehmerischer Verantwortung kann mehr Arbeitszeit verlangt werden.

🔹 Tipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre tatsächlichen Aufgaben genau – oft lohnt sich eine rechtliche Beratung.


6. Unser Fazit zum Schluss

Wer als leitender Angestellter gilt, ist nicht immer eindeutig. Titel oder interne Bezeichnungen allein reichen nicht aus. Entscheidend sind die tatsächlichen Befugnisse und Aufgaben. Gerade bei Kündigungen oder Mitbestimmungsfragen kann diese Abgrenzung große Auswirkungen haben.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber Sie zu Recht als leitenden Angestellten einstuft, lassen Sie das frühzeitig prüfen – wir unterstützen Sie dabei gern.

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