Wie erfolgt die Stimmabgabe bei der BR-Wahl?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie genau die Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl abläuft. Muss man persönlich erscheinen? Ist die Wahl geheim? Und was gilt, wenn ich im Homeoffice bin oder krank?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Stimme korrekt abgeben, welche Rechte Sie dabei haben – und was Sie tun können, wenn Sie Bedenken wegen der Durchführung haben.


1. Form und Ort der Stimmabgabe

Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich persönlich und geheim. Das ist in § 14 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt.
Die Wahl findet in der Regel im Betrieb statt – also in einem Raum, den der Wahlvorstand als Wahllokal einrichtet. Dort steht eine Wahlurne bereit.


2. Ablauf der Stimmabgabe

Im Wahllokal weisen Sie sich gegenüber dem Wahlvorstand aus (z. B. durch Mitarbeiterausweis oder Namensnennung). Danach erhalten Sie den Stimmzettel.
Diesen füllen Sie allein in einer Wahlkabine aus – es darf niemand zusehen. Anschließend falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Wahlentscheidung nicht sichtbar ist, und werfen ihn in die Urne.

Wichtig: Jede*r Wahlberechtigte hat genau eine Stimme bei Personenwahl (Listenwahl: je nach Verfahren ggf. eine Liste wählen).

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie Fragen zur Bedienung des Stimmzettels haben – z. B. wie viele Kreuze erlaubt sind – fragen Sie den Wahlvorstand vor dem Betreten der Kabine.


3. Briefwahl: Wann ist sie zulässig?

Nicht alle können am Wahltag im Betrieb erscheinen – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Homeoffice. In solchen Fällen kann Briefwahl beantragt werden (§ 24 WO BetrVG).

Der Antrag ist beim Wahlvorstand zu stellen. Dieser sendet Ihnen dann die Wahlunterlagen inklusive Stimmzettel, Wahlumschlag und Rücksendeumschlag zu.

Wichtig: Die Briefwahl muss rechtzeitig beim Wahlvorstand eingehen, also spätestens vor Schließung des Wahllokals am Wahltag.


4. Besondere Regeln beim vereinfachten Wahlverfahren

Im vereinfachten Wahlverfahren, das häufig in kleineren Betrieben (bis 100 Wahlberechtigte) zur Anwendung kommt, kann die Stimmabgabe direkt in der Wahlversammlung erfolgen.

Dort werden Kandidat*innen vorgeschlagen, diskutiert – und im Anschluss direkt gewählt. Auch hier gilt: geheime, persönliche Stimmabgabe.

🔹 Unser Tipp: Auch bei kleineren Betrieben lohnt sich ein Blick in das Wahlausschreiben – es enthält alle relevanten Termine und Abläufe.


5. Was passiert nach der Stimmabgabe?

Nach Ende der Wahl wird die Urne versiegelt und die Stimmen öffentlich ausgezählt – allerdings ohne Einblick in einzelne Stimmzettel.
Der Wahlvorstand dokumentiert das Ergebnis und hängt es im Betrieb aus.
Einsprüche gegen die Wahl sind innerhalb von zwei Wochen möglich (§ 19 BetrVG) – etwa bei Unregelmäßigkeiten.


Was bedeutet das für Sie?

Die Teilnahme an der Betriebsratswahl ist Ihr gutes Recht – und ein wichtiger Beitrag zur Mitbestimmung.
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie abstimmen sollen, ob Ihre Briefwahlunterlagen gültig sind oder ob im Betrieb alles korrekt läuft, helfen wir Ihnen gern weiter.

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