Wie funktioniert die Honorarabsicherung bei freien Mitarbeitern?

Einleitung

Viele freie Mitarbeiter fragen sich, wie sie sicherstellen können, dass ihr Honorar auch wirklich gezahlt wird. Immerhin haben sie keinen klassischen Arbeitsvertrag, sondern arbeiten oft auf Rechnungsbasis. Doch was tun, wenn der Auftraggeber nicht zahlt oder sich querstellt? Der folgende Artikel zeigt, wie Sie Ihre Honorarabsicherung bei freien Mitarbeitern bestmöglich regeln – und wann es sinnvoll ist, rechtlichen Rat einzuholen.


1. Was bedeutet Honorarabsicherung für freie Mitarbeiter?

Freie Mitarbeiter sind Selbstständige, die auf Honorarbasis für Unternehmen tätig werden. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten sie kein festes Gehalt, sondern müssen ihre Leistung regelmäßig in Rechnung stellen.

Eine Honorarabsicherung bedeutet, dass Sie schon im Vorfeld Maßnahmen treffen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Dazu gehören klare Vertragsklauseln, Zahlungsfristen und Sicherheiten.

Das Gesetz sieht für Selbstständige keinen speziellen Schutz vor, aber allgemeine zivilrechtliche Regelungen (§§ 611 ff. BGB) und das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) helfen, Ansprüche durchzusetzen.


2. Typische Risiken ohne Honorarabsicherung

Viele Auftragnehmer verlassen sich darauf, dass der Auftraggeber schon zahlt. Doch gerade bei wirtschaftlichen Engpässen des Auftraggebers oder bei Streitigkeiten über die Leistung droht der Zahlungsausfall.

Ein weiteres Risiko: Ohne eindeutigen Vertrag kann es zu Unklarheiten kommen, ob und wann ein Honorar fällig ist. Dann wird es mühsam, die Forderung einzutreiben.

Unklare Absprachen können schnell zulasten des freien Mitarbeiters gehen.


3. Vertragsgestaltung: So sichern Sie Ihr Honorar ab

Das A und O ist ein klarer Dienst- oder Werkvertrag mit konkreten Regelungen. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Vergütungshöhe: Legen Sie einen festen Stundensatz oder Pauschalhonorar fest.
  • Zahlungsfristen: Halten Sie verbindlich fest, bis wann eine Rechnung bezahlt werden muss (z. B. „innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang“).
  • Abschlagszahlungen: Bei größeren Projekten können Teilzahlungen vereinbart werden (§ 632a BGB).
  • Verzugsklausel: Regeln Sie, ab wann Verzugszinsen geltend gemacht werden können (§ 288 BGB).

Gerade bei wiederkehrenden Aufträgen kann ein Rahmenvertrag sinnvoll sein. So sichern Sie Ihre Zusammenarbeit langfristig ab.


4. Praxis-Tipps bei Zahlungsverzug

Kommt es trotzdem zum Zahlungsverzug, sollten Sie zügig handeln:

  1. Prüfen Sie, ob die Rechnung korrekt gestellt wurde.
  2. Erinnern Sie den Auftraggeber schriftlich und setzen Sie eine Nachfrist.
  3. Verlangen Sie Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten (§ 288 BGB).
  4. Scheuen Sie sich nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder ein Mahnverfahren einzuleiten.

Gerichte erkennen regelmäßig an, dass zügiges Handeln die eigene Rechtsposition stärkt.

🔹 Unser Tipp: Verzichten Sie nicht auf Mahngebühren und Zinsen – sie sind Ihr gutes Recht.


5. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie? Als freier Mitarbeiter tragen Sie selbst die Verantwortung, Ihr Honorar zu sichern. Ohne klaren Vertrag und aktives Forderungsmanagement riskieren Sie finanzielle Verluste. Scheuen Sie sich nicht, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen – gerade wenn größere Summen ausstehen oder der Auftraggeber mauert.

Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Verträge rechtssicher zu gestalten oder offene Honorarforderungen durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: