Wie funktioniert eine variable Vergütung beim Geschäftsführer?

Einleitung

Viele Geschäftsführer erhalten neben einem festen Grundgehalt auch variable Vergütungsbestandteile, zum Beispiel Boni oder Tantiemen. Doch wie funktioniert diese variable Vergütung beim Geschäftsführer genau? Welche rechtlichen Grundlagen gelten, und worauf sollte man achten – vor allem in Trennungssituationen?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um die variable Geschäftsführervergütung – klar, verständlich und mit Blick auf Ihre Rechte.


1. Was bedeutet variable Vergütung beim Geschäftsführer?

Variable Vergütung ist der Teil des Gehalts, der nicht fix ist, sondern vom Unternehmenserfolg oder der individuellen Leistung abhängt. Anders als bei klassischen Arbeitsverhältnissen sind die Spielräume bei Geschäftsführern deutlich größer – aber auch risikobehafteter.

Variable Bestandteile können z. B. sein:

  • Jahresbonus bei Erreichung bestimmter Umsatzziele
  • Tantiemen, also Gewinnbeteiligungen
  • Long-Term-Incentives (z. B. Beteiligungen oder virtuelle Anteile)

Die rechtliche Grundlage bildet in aller Regel der Geschäftsführerdienstvertrag, nicht das Arbeitsrecht – Geschäftsführer gelten nämlich grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer.


2. Welche Vergütungsarten sind üblich?

In der Praxis finden sich bei Geschäftsführern vor allem drei variable Vergütungsformen:

a) Bonuszahlungen

Ein Bonus ist eine einmalige Zahlung, die z. B. bei Zielerreichung (Umsatz, EBIT, Mitarbeiterentwicklung) gezahlt wird. Die Kriterien sollten konkret, messbar und überprüfbar sein.

b) Tantiemen

Tantiemen sind Gewinnbeteiligungen und meist prozentual an den Unternehmensüberschuss gebunden. Sie werden oft nach Jahresabschluss gezahlt.

c) Virtuelle Beteiligungen / Phantom Shares

Gerade bei Start-ups oder wachstumsstarken Unternehmen werden oft virtuelle Beteiligungen (VSOP) vereinbart. Hier profitiert der Geschäftsführer bei Exit oder Gewinnthesaurierung – ohne tatsächlich Gesellschafter zu sein.

🔹 Unser Tipp: Achten Sie auf klare, nachvollziehbare Regelungen, die auch bei einem Führungswechsel oder Firmenverkauf Bestand haben.


3. Was muss im Anstellungsvertrag geregelt sein?

Damit die variable Vergütung rechtswirksam ist, muss sie explizit im Geschäftsführervertrag geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung, gibt es keinen Anspruch auf Bonus oder Tantieme.

Typische Vertragsbestandteile:

  • Kriterien der Zielerreichung (z. B. Umsatz X, EBIT Y, Einführung eines Systems)
  • Höchst- und Mindestgrenzen für Bonuszahlungen
  • Zeitpunkt der Fälligkeit
  • Nachweis- und Prüfungsklauseln (z. B. durch Steuerberater)
  • Verfall- oder Rückforderungsklauseln

4. Welche rechtlichen Stolperfallen gibt es?

Bei variabler Vergütung lauern mehrere Risiken – vor allem bei unklarer Formulierung oder einseitiger Änderbarkeit durch die Gesellschaft:

  • Unbestimmte Zielvorgaben können zur Unwirksamkeit führen.
  • Freie Ermessensentscheidungen der Gesellschaft sind rechtlich angreifbar.
  • Rückforderungsklauseln müssen verhältnismäßig und transparent sein.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie variable Vergütungsregelungen anwaltlich prüfen – vor allem bei größeren Summen oder bei möglichen Rückzahlungsverpflichtungen.


5. Was passiert bei Kündigung oder Abberufung?

Wird der Geschäftsführer vor Ende des Geschäftsjahres abberufen oder gekündigt, stellt sich die Frage: Verfällt der Anspruch auf die variable Vergütung?

Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. Fehlt eine ausdrückliche Klausel, kann ein anteiliger Anspruch bestehen – vor allem, wenn die Ziele bis dahin (teilweise) erfüllt wurden. Andererseits können Verfallklauseln oder Stichtagsregelungen den Anspruch ausschließen – was nicht immer rechtlich wirksam ist.


6. Unser Fazit zum Schluss

Die variable Vergütung beim Geschäftsführer ist ein wichtiges Instrument zur Leistungsanreizsetzung – aber auch ein juristisches Minenfeld, wenn die vertraglichen Regelungen lückenhaft oder unklar sind.

Gerade im Fall von Konflikten, Kündigungen oder Gesellschafterstreitigkeiten sollten Sie Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu sichern oder eine kluge Trennungslösung zu verhandeln.

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