Wie gehe ich taktisch bei der Bonuseinforderung vor?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stehen jedes Jahr vor der gleichen Frage: Wie kann ich meinen Bonus am besten einfordern – ohne mich zu „verderben“, aber dennoch bestimmt und wirksam? Die Unsicherheit ist groß: Ist der Bonus sicher oder freiwillig? Muss ich klagen? Wie hart darf ich auftreten? Dieser Beitrag zeigt Ihnen eine klare und taktisch kluge Herangehensweise, wie Sie Ihren Bonus erfolgreich durchsetzen – und wann anwaltliche Hilfe sinnvoll wird.


1. Was Sie vor der Bonuseinforderung prüfen sollten

Bevor Sie aktiv werden, sollten Sie klären:

  • Gibt es eine vertragliche Regelung zum Bonus? (Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarung, Betriebsvereinbarung)
  • Ist der Bonus an bestimmte Bedingungen geknüpft? (z. B. Zielvereinbarung, Unternehmensgewinn, Verbleib bis zum 31.12.)
  • Gibt es eine betriebliche Übung? Also: Wurde der Bonus in den letzten Jahren regelmäßig gezahlt?
  • Sind Ausschlussfristen zu beachten? (oft 3 Monate laut § 16 MTV oder individueller Vertragsklausel)

2. Die richtige Strategie zur Geltendmachung

Taktisch klug ist: erst freundlich – dann bestimmt. Vermeiden Sie gleich den Holzhammer.

  • Phase 1: Sachlich erinnern. Freundliche Nachfrage, ob und wann der Bonus gezahlt wird.
  • Phase 2: Schriftliche Geltendmachung. Fristsetzung, wenn keine Reaktion erfolgt (z. B. „Bitte zahlen Sie den Bonus i. H. v. … bis zum …“)
  • Phase 3: Eskalation. Einschaltung eines Anwalts oder Geltendmachung per Klage – wenn nötig.

👉 Je nach Konstellation kann auch eine vorläufige Einigung (z. B. Teilzahlung, Rückstellung, spätere Zielüberprüfung) sinnvoller sein als ein offener Konflikt.

🔹 Unser Tipp: Bauen Sie Ihre Forderung strategisch auf – mit Eskalationsstufen statt Konfrontation.


3. Typische Reaktionen des Arbeitgebers – und wie Sie darauf antworten

  • „Der Bonus war freiwillig.“ → Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Freiwilligkeitsvorbehalt besteht – dieser muss klar und wirksam formuliert sein.
  • „Die Ziele wurden nicht erreicht.“ → Verlangen Sie Einsicht in die Bewertung oder Zielerreichung.
  • „Das Unternehmen hat kein Geld.“ → Zahlungsunfähigkeit muss belegt werden – das Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.

4. Formulierungshilfe: So fordern Sie den Bonus professionell ein

Beispieltext zur Geltendmachung:

Sehr geehrte/r …,

gemäß den Regelungen in meinem Arbeitsvertrag / der betrieblichen Übung / der Zielvereinbarung steht mir ein Bonus für das Jahr … zu.

Ich fordere Sie daher auf, den Bonus i. H. v. … € bis zum … zu zahlen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wichtig: Fristsetzung, sachlicher Ton, klare Bezeichnung des Anspruchs.

🔹 Unser Tipp: Nutzen Sie rechtlich belastbare Formulierungen – oder lassen Sie sich dazu beraten.


5. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Kommt es trotz Erinnerung und Fristsetzung zu keiner Zahlung:

  • Letzte außergerichtliche Aufforderung mit anwaltlicher Hilfe (Signal: Jetzt wird es ernst!)
  • Klage vor dem Arbeitsgericht (§ 611a BGB i.V.m. vertraglicher Regelung)
  • Verweis auf Verfallfristen nicht vergessen! Diese laufen oft innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit ab

Ein erfahrener Anwalt kann hier nicht nur helfen, den Anspruch rechtzeitig zu sichern, sondern auch strategisch den besten Weg wählen – oft ist schon ein Schreiben vom Anwalt wirkungsvoller als jede Erinnerung.


6. Unser Fazit zum Schluss

Wenn Sie einen Bonus erwarten, sollten Sie nicht zu lange zögern, aber auch nicht unbedacht angreifen. Wer seine Karten klug spielt, wahrt das Verhältnis zum Arbeitgeber – und kommt dennoch zum Ziel. Wenn Sie unsicher sind, helfen wir Ihnen gern mit einer schnellen und klaren Ersteinschätzung weiter.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: