Wie kann ich eine freie Mitarbeit rechtssicher gestalten?

Einleitung

Viele Unternehmer und Freiberufler fragen sich: Wie kann ich eine freie Mitarbeit rechtssicher gestalten? Gerade in Branchen mit projektbezogener Arbeit ist die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern attraktiv – doch sie birgt Risiken, vor allem die Scheinselbstständigkeit. Lesen Sie hier, wie Sie typische Stolperfallen vermeiden und welche Punkte Sie im Vertrag unbedingt regeln sollten.


1. Was bedeutet „freie Mitarbeit“ überhaupt?

Ein freier Mitarbeiter arbeitet selbstständig, ohne in den Betrieb eingegliedert zu sein wie ein Arbeitnehmer. Er ist nicht weisungsgebunden im engeren Sinne und gestaltet seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Die rechtliche Grundlage bildet meist ein Dienst- oder Werkvertrag nach den §§ 611 ff. BGB bzw. §§ 631 ff. BGB.


2. Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit

Die größte Gefahr ist die Scheinselbstständigkeit. Das heißt: Nach außen wirkt die Zusammenarbeit wie eine freie Mitarbeit, tatsächlich handelt es sich aber um ein abhängiges Arbeitsverhältnis. Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob eine echte Selbstständigkeit vorliegt. Typische Kriterien (vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV):

  • Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation
  • keine unternehmerischen Entscheidungsbefugnisse
  • keine eigene Betriebsstätte oder Arbeitsmittel
  • nur ein Auftraggeber

3. Wichtige Vertragsinhalte für eine rechtssichere Gestaltung

Ein gut aufgesetzter Vertrag ist das A und O. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Klarstellung der Selbstständigkeit: Deutlich machen, dass keine persönliche Weisungsgebundenheit besteht.
  • Eigene Betriebsstätte & Arbeitsmittel: Der freie Mitarbeiter stellt diese selbst.
  • Vergütung nach Werk oder Zeit: Transparent und ohne typischen Arbeitslohn-Charakter.
  • Vertretungsrecht: Der freie Mitarbeiter darf sich vertreten lassen.
  • Haftungsregelungen: Eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeiten.
  • Keine Scheinarbeitnehmerpflichten: Keine Verpflichtung zu festen Arbeitszeiten im Betrieb.

🔹 Tipp: Passen Sie Musterverträge immer individuell an – Standardklauseln reichen oft nicht aus.


4. Statusfeststellungsverfahren – sinnvoll oder nicht?

Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bietet eine Möglichkeit, Unsicherheiten vorab zu klären. Auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist. Dies schafft Rechtssicherheit, bindet aber auch beide Seiten an das Ergebnis.


5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Freie Mitarbeiter sind selbst für ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Als Auftraggeber müssen Sie jedoch prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Selbstständigen handelt. Bei Zweifeln gilt: lieber prüfen lassen.

🔹 Tipp: Bei Unsicherheit kann ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht helfen, Haftungsfallen zu vermeiden.


6. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie?
Eine freie Mitarbeit kann für beide Seiten vorteilhaft sein – wenn sie sauber gestaltet ist. Prüfen Sie jede Zusammenarbeit kritisch auf mögliche Merkmale einer Scheinselbstständigkeit und lassen Sie Verträge rechtlich prüfen. So sparen Sie sich später böse Überraschungen.

➡️ Sie haben Fragen zur freien Mitarbeit oder möchten Ihre Verträge prüfen lassen? Sprechen Sie uns gern an – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten.

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