Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren? Eine Abmahnung ist oft ein erster Schritt des Arbeitgebers, um später eine Kündigung zu begründen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell reagieren. Wir erklären Ihnen, welche Optionen Sie haben, um sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung zu verteidigen.
1. Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Abmahnung
Prüfen Sie zunächst sorgfältig, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Enthält sie konkrete Vorwürfe? Sind die Vorwürfe wahr? Eine Abmahnung muss immer den konkreten Pflichtverstoß beschreiben, sonst ist sie unwirksam.
Unser Tipp: Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Lassen Sie sich idealerweise von einem Fachanwalt beraten.
Merksatz: Eine Abmahnung muss immer den Pflichtverstoß konkret und zutreffend beschreiben.
2. Gegendarstellung verfassen
Sie haben das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung (§ 83 Abs. 2 BetrVG) zu verfassen. Diese wird zur Personalakte genommen und stellt klar, warum Sie die Abmahnung für unberechtigt halten. So verhindern Sie, dass die Abmahnung später unkommentiert gegen Sie verwendet wird.
Beispiel: Weisen Sie nach, dass Sie zum angeblichen Zeitpunkt gar nicht im Betrieb waren oder dass es keine Pflichtverletzung gab.
Merksatz: Ihre Gegendarstellung muss sachlich bleiben – keine Beleidigungen, nur Fakten!
3. Entfernung der Abmahnung verlangen
Wenn die Abmahnung aus Ihrer Sicht unbegründet ist, können Sie vom Arbeitgeber verlangen, sie aus der Personalakte zu entfernen. Ein Anspruch auf Entfernung besteht, wenn die Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde (BAG, Urteil vom 19.07.2012 – 2 AZR 782/11).
Wichtig: Weisen Sie Beweise vor (z. B. Zeugen, Unterlagen), die Ihre Version stützen.
Merksatz: Unbegründete Abmahnungen müssen entfernt werden – notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
4. Klage auf Entfernung der Abmahnung
Kommt der Arbeitgeber Ihrem Verlangen nicht nach, bleibt oft nur der Weg zum Arbeitsgericht. Sie können Klage auf Entfernung erheben (§ 242 BGB). Die Gerichte prüfen dann, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Oft wird eine Einigung erzielt.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten. Ein Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen.
Merksatz: Der Gang zum Gericht lohnt sich, wenn die Abmahnung droht, Ihre Kündigung zu begründen.
5. Unser Fazit: Was bedeutet das für Sie?
Eine Abmahnung ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren – von der Gegendarstellung bis zur Klage. Gerade wenn die Abmahnung später als Grundlage für eine Kündigung dienen soll, sollten Sie frühzeitig handeln.
Falls Sie unsicher sind: Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Situation einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten. Sprechen Sie uns an – wir stehen an Ihrer Seite.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: