Inhalt
Einleitung
Viele Menschen, die zum ersten Mal Arbeitslosengeld II beantragen, fragen sich, wie das Erstgespräch beim Jobcenter abläuft. Was wird dort besprochen? Muss man sich Sorgen machen? Und was sollten Sie vorbereiten? Dieser Beitrag erklärt Ihnen, was Sie beim Erstgespräch erwartet und worauf Sie achten sollten.
1. Was ist das Erstgespräch beim Jobcenter?
Das Erstgespräch ist ein verpflichtender Termin, sobald Sie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beantragen oder Leistungen beziehen. Es dient dazu, Ihre persönliche Situation zu klären und erste Schritte in Richtung Arbeitsaufnahme zu planen.
Das Jobcenter ist gesetzlich verpflichtet, mit Ihnen eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung zu erarbeiten (§ 15 SGB II). Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen zu besprechen, welche Unterstützung Sie brauchen und welche Mitwirkung von Ihnen erwartet wird.
Merksatz: Das Erstgespräch legt die Grundlage für Ihre Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
2. Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?
Um das Gespräch so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Bewerbungsunterlagen
- Nachweise über Ausbildung, Berufserfahrung und Qualifikationen
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über weitere Einnahmen (z. B. Unterhalt, Kindergeld)
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller kann das Jobcenter über Ihren Antrag entscheiden.
🔹 Unser Tipp: Erstellen Sie vorab eine Liste aller geforderten Nachweise, damit Sie nichts vergessen.
3. Was passiert während des Erstgesprächs?
Im Gespräch werden Sie mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner Ihre aktuelle Lebenssituation durchsprechen. Typische Themen sind:
- Ihre beruflichen Kenntnisse und Wünsche
- Möglichkeiten zur Weiterbildung oder Umschulung
- Konkrete Vermittlungsvorschläge
- Klärung offener Fragen zu Ihrem Antrag
Häufig wird Ihnen ein Vermittlungsvorschlag gemacht – also eine Stelle, auf die Sie sich bewerben sollen. Außerdem wird meist die Eingliederungsvereinbarung besprochen, die Ihre Rechte und Pflichten regelt.
Merksatz: Sehen Sie das Erstgespräch als Chance, Ihre Ziele aktiv einzubringen.
4. Welche Pflichten und Vereinbarungen können folgen?
Im Anschluss an das Erstgespräch schließen Sie meist eine Eingliederungsvereinbarung ab. Darin verpflichten Sie sich beispielsweise zu:
- Bewerbungen in einer bestimmten Anzahl pro Monat
- Teilnahme an Schulungen oder Maßnahmen
- Regelmäßigen Terminen beim Jobcenter
Kommt es zu Verstößen gegen diese Pflichten, drohen Leistungskürzungen (§ 31 SGB II). Nehmen Sie Vereinbarungen deshalb ernst und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung geben und prüfen Sie sie in Ruhe.
5. Was bedeutet das für Sie?
Das Erstgespräch beim Jobcenter ist oft der erste Schritt, um wieder Fuß im Arbeitsleben zu fassen. Bereiten Sie sich gut vor, bringen Sie alle Unterlagen mit und gehen Sie offen in das Gespräch. Sollte es zu Konflikten kommen oder drohen Sanktionen, kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, wenn Sie unsicher sind oder Ärger mit dem Jobcenter haben – zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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