Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz – etwa Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Schwangere – fragen sich: Wie genau läuft das Verfahren ab, wenn der Arbeitgeber kündigen will? Muss ein Amt zustimmen? Welche Fristen gelten? Und kann man sich gegen die Kündigung wehren?
Wir erklären Ihnen klar und verständlich, wie das Verfahren bei Sonderkündigungsschutz abläuft – und wann es sich lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
1. Was bedeutet Sonderkündigungsschutz?
Sonderkündigungsschutz bedeutet: Bestimmte Arbeitnehmer dürfen nur unter besonderen Voraussetzungen gekündigt werden. In vielen Fällen ist eine behördliche Zustimmung erforderlich – zusätzlich zur Zustimmung des Betriebsrats (§ 103 BetrVG, § 168 SGB IX).
Das betrifft z. B.:
- Schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX)
- Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG, § 103 BetrVG)
- Schwangere (§ 17 MuSchG)
- Eltern in Elternzeit (§ 18 BEEG)
- Pflegezeitnehmende (§ 5 PflegeZG)
Merksatz: Wer Sonderkündigungsschutz genießt, darf nur mit behördlicher Genehmigung gekündigt werden.
2. Wann braucht der Arbeitgeber eine Zustimmung?
Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung ist unwirksam. Der Arbeitgeber muss vor der Kündigung einen Antrag auf Zustimmung stellen – je nach Schutzgrund bei unterschiedlichen Stellen:
- Integrationsamt bei Schwerbehinderten
- Aufsichtsbehörde bei Schwangeren oder in Elternzeit
- Betriebsrat und Arbeitsgericht bei Betriebsratsmitgliedern
Der Arbeitgeber muss konkret begründen, warum eine Kündigung notwendig ist – das wird streng geprüft.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie prüfen, ob eine Zustimmung tatsächlich vorlag – viele Kündigungen scheitern genau daran.
3. Wer ist zuständig: Integrationsamt, Betriebsrat & Co.?
Je nach Schutztyp sind verschiedene Stellen involviert:
- Integrationsamt (§ 168 SGB IX): bei Schwerbehinderten – Zustimmung ist Pflicht.
- Mutterschutzbehörde (§ 17 MuSchG): meist die Bezirksregierung oder das Amt für Arbeitsschutz.
- Familienkasse oder Aufsichtsbehörde (§ 18 BEEG): bei Kündigungen während Elternzeit.
- Arbeitsgericht (§ 103 Abs. 2 BetrVG): bei Betriebsratsmitgliedern – hier muss ein gerichtliches Verfahren geführt werden.
Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern – Kündigungen währenddessen sind in der Regel nicht zulässig.
Merksatz: Der Kündigungsschutz greift nur effektiv, wenn die zuständige Stelle vorab beteiligt wurde.
4. Wie läuft das Zustimmungsverfahren konkret ab?
Das Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag des Arbeitgebers. Dann:
- Arbeitnehmer wird angehört
- Stellungnahmen von Beteiligten (z. B. Betriebsrat) werden eingeholt
- Die zuständige Stelle prüft die sozialen und rechtlichen Gründe
- Eine Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt
Beim Integrationsamt z. B. ist die Entscheidung oft innerhalb von 4 Wochen zu erwarten. Bei anderen Behörden kann es schneller oder langsamer gehen.
Merksatz: Ohne ordentliches Verfahren keine wirksame Kündigung – das gilt bei allen Formen des Sonderkündigungsschutzes.
5. Was passiert bei einer Kündigung ohne Zustimmung?
Solche Kündigungen sind in aller Regel unwirksam. Das bedeutet: Sie gelten rechtlich nicht – der Arbeitsplatz bleibt bestehen.
Trotzdem sollten Sie binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG), um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein Gericht prüft dann u. a.:
- Lag überhaupt ein Sonderkündigungsschutz vor?
- Wurde die nötige Zustimmung eingeholt?
- Lag ein wichtiger Kündigungsgrund vor?
🔹 Unser Tipp: Auch wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist – Klagefrist einhalten!
6. Welche Fristen gelten?
Wichtig ist:
- Dreimonatige Klagefrist bei der Behörde? – Nein, aber
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 KSchG).
- Manche Behörden setzen dem Arbeitgeber Fristen zur Nachbesserung oder Anhörung.
Merksatz: Die 3-Wochen-Frist für die Klage ist unbedingt einzuhalten – sonst wird die Kündigung wirksam.
7. Unser Fazit zum Schluss
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie unter Sonderkündigungsschutz stehen und eine Kündigung erhalten haben, ist schnelles Handeln gefragt. Viele Arbeitgeber verstoßen gegen Verfahrenspflichten – was die Chancen für eine erfolgreiche Klage deutlich erhöht.
Wir prüfen für Sie:
- Ob eine Zustimmung notwendig war
- Ob sie korrekt eingeholt wurde
- Ob die Kündigung angreifbar ist
💬 Lassen Sie sich jetzt beraten – wir sind auf Sonderkündigungsschutz spezialisiert.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: