Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie eine Kündigungsschutzklage abläuft, wenn sie plötzlich eine Kündigung erhalten. Die Unsicherheit ist groß: Habe ich überhaupt eine Chance? Wie lange dauert so etwas? Muss ich vor Gericht erscheinen? In diesem Artikel erklären wir den Ablauf einer Kündigungsschutzklage Schritt für Schritt – verständlich, klar und mit Blick auf das, was für Sie als Arbeitnehmer wirklich zählt.
1. Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit einer Kündigungsschutzklage wehren Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses – in der Regel mit dem Ziel, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt (§ 4 KSchG).
Klageberechtigt ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorliegt.
Merksatz: Die Kündigungsschutzklage ist der einzige Weg, sich wirksam gegen eine Kündigung zu wehren.
2. Frist: Wann muss die Klage eingereicht werden?
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden (§ 4 Satz 1 KSchG). Diese Frist ist zwingend. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war (§ 7 KSchG).
🔹 Unser Tipp: Notieren Sie sich den Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben – ab diesem Datum läuft die Frist.
3. Der Ablauf vor dem Arbeitsgericht – Schritt für Schritt
Der klassische Ablauf sieht so aus:
- Einreichung der Klage: Schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei Gericht.
- Zustellung an den Arbeitgeber: Das Gericht übermittelt die Klage an die Gegenseite.
- Anberaumung eines Gütetermins: Innerhalb weniger Wochen erhalten beide Parteien eine Ladung zum sogenannten Gütetermin (§ 61a ArbGG).
Merksatz: Die Klage ist mit wenigen Angaben möglich – sie muss nicht sofort umfassend begründet sein.
4. Gütetermin und Kammertermin: Was passiert wann?
Gütetermin
Dieser erste Termin dient dem Versuch, den Streit einvernehmlich beizulegen. Das Gericht spricht mit beiden Seiten und prüft, ob ein Vergleich möglich ist – z. B. gegen Zahlung einer Abfindung.
Kammertermin
Scheitert die Einigung, wird ein Kammertermin anberaumt. Dort wird der Fall vertieft verhandelt – mit Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung etc. In der Kammer sitzen:
- ein Berufsrichter
- je ein ehrenamtlicher Richter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
Merksatz: Im Gütetermin geht es um Verständigung, im Kammertermin um rechtliche Klärung.
5. Beweislast und Strategie im Verfahren
Bei Kündigungsschutzklagen trägt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Beweislast. Er muss die Kündigung rechtfertigen – etwa mit:
- Betriebsbedingten Gründen (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes),
- Verhaltensbedingten Gründen (z. B. Pflichtverletzungen),
- oder personenbedingten Gründen (z. B. Krankheit).
Die genaue Argumentation und Prozessstrategie sollten von einem spezialisierten Anwalt vorbereitet werden – gerade bei strittigen Sachverhalten oder möglichen Abfindungsverhandlungen.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob die Kündigung wirklich haltbar ist – und ob Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung haben.
6. Abfindung oder Rückkehr? Mögliche Ergebnisse
Am Ende eines Kündigungsschutzprozesses stehen meist drei Varianten:
- Kündigung ist unwirksam → Weiterbeschäftigung
- Vergleich → Abfindung gegen Beendigung
- Kündigung ist wirksam → Arbeitsverhältnis endet
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht garantiert, wird aber in der Praxis oft im Gütetermin oder später vereinbart (§ 9 KSchG).
Merksatz: Viele Verfahren enden mit einer Abfindung – aber nur, wenn Sie Ihre Rechte aktiv einfordern.
7. Unser Fazit zum Schluss
Eine Kündigungsschutzklage kann Ihre Chancen auf Rückkehr in den Job oder eine Abfindung deutlich verbessern. Aber: Sie müssen schnell reagieren, taktisch klug handeln und idealerweise anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur so können Sie auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und das Beste für sich herausholen.
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