Wie lange dauert das Kündigungsschutzverfahren?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stellen sich nach Erhalt einer Kündigung die Frage: Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren eigentlich?
Denn eins ist klar: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, braucht oft nicht nur gute Nerven, sondern auch ein wenig Geduld. In diesem Beitrag erfahren Sie, mit welchen Zeiträumen Sie realistischerweise rechnen sollten – und wie sich die Dauer beeinflussen lässt.


1. Die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens im Überblick

Ein Kündigungsschutzverfahren kann je nach Verlauf zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahren dauern.

Typischer Zeitrahmen:

VerfahrensstufeDurchschnittliche Dauer
Gütetermin (erste Verhandlung)2–6 Wochen nach Klageeinreichung
Urteil erster Instanz3–8 Monate nach Klage
Berufung beim Landesarbeitsgerichtzusätzlich 6–12 Monate
Revision beim Bundesarbeitsgerichtzusätzlich 1–2 Jahre

2. Der Ablauf in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht

Nach Eingang Ihrer Klage beim Arbeitsgericht (§ 4 KSchG) wird meist zügig ein Gütetermin angesetzt – häufig innerhalb von 2–6 Wochen. Ziel dieses Termins ist eine einvernehmliche Lösung, etwa in Form eines Vergleichs mit Abfindung.

Kommt es zu keiner Einigung, folgt der Kammertermin, bei dem Beweise erhoben und Zeugen vernommen werden können. Das Urteil der ersten Instanz fällt in der Regel nach 3–8 Monaten, abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts und der Komplexität des Falles.

🔹 Tipp: Je klarer und strukturierter Ihre Klage ist, desto schneller kann das Gericht entscheiden – lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten.


3. Wie lange dauern Berufung und Revision?

Gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden (§ 64 ArbGG). Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht dauert meist weitere 6 bis 12 Monate.

In bestimmten Fällen ist eine Revision beim Bundesarbeitsgericht möglich (§ 72 ArbGG). Allein die Zulassung der Revision kann Monate dauern – und das Verfahren selbst zieht sich oft über 1 bis 2 Jahre hin.


4. Faktoren, die das Verfahren verzögern oder beschleunigen können

Verzögerungen treten häufiger auf bei:

  • komplexen Sachverhalten (z. B. betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialauswahl)
  • vielen Zeugen oder Beweismitteln
  • Arbeitsgerichten mit hoher Auslastung
  • Verzögerungstaktiken der Gegenseite

Beschleunigend wirken dagegen:

  • vollständige Unterlagen von Beginn an
  • frühe anwaltliche Beratung
  • Vergleichsverhandlungen vor oder im Gütetermin

🔹 Tipp: Eine gute Vorbereitung und rechtzeitiger juristischer Beistand sparen Zeit – und oft auch Nerven.


5. Unser Fazit zum Schluss

Ein Kündigungsschutzverfahren kann je nach Verlauf zwischen wenigen Wochen und mehreren Jahren dauern. In vielen Fällen endet es jedoch schon im Gütetermin – insbesondere, wenn beide Seiten offen für eine Lösung sind.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht: Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine zügige Lösung. Wir helfen Ihnen gern dabei.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: