Wie lange ist eine Abmahnung gültig?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie lange ist eine Abmahnung gültig? Muss sie irgendwann aus der Personalakte entfernt werden? Oder kann eine Jahre alte Abmahnung noch eine Kündigung rechtfertigen? In diesem Artikel erfahren Sie, was das Arbeitsrecht hierzu sagt, welche Rolle Zeit und Verhalten spielen – und wie Sie sich als Arbeitnehmer dagegen wehren können.


1. Abmahnung: Bedeutung und Wirkung

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers, mit der er ein Fehlverhalten beanstandet und gleichzeitig deutlich macht, dass er bei Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – ziehen wird. Gesetzlich geregelt ist die Abmahnung zwar nicht ausdrücklich, sie ergibt sich aber aus dem Kündigungsschutzrecht und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).


2. Gibt es eine gesetzliche Verfallsfrist?

Das Gesetz enthält keine konkrete Frist, wann eine Abmahnung „abläuft“ oder automatisch aus der Personalakte entfernt werden muss. Eine Abmahnung bleibt grundsätzlich so lange wirksam, bis sie entweder durch Zeitablauf „verwirkt“ ist oder der Arbeitgeber sie aus der Akte nimmt.


3. Grundsatz: Abmahnung verliert mit der Zeit an Wirkung

Nach der Rechtsprechung verliert eine Abmahnung mit zunehmendem Zeitablauf und beanstandungsfreiem Verhalten ihre Bedeutung. Wer sich über längere Zeit tadellos verhält, kann erwarten, dass die Abmahnung keine Grundlage mehr für eine Kündigung bildet.

Beispiel: Bei mehrjährig beanstandungsfreiem Verhalten kann eine alte Abmahnung regelmäßig nicht mehr „belastend“ verwertet werden.


4. Rechtsprechung zur „Verwirkung“ einer Abmahnung

Juristisch wird dies als „Verwirkung“ bezeichnet. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann sich auf eine uralte Abmahnung nicht mehr berufen, wenn er sie über Jahre „liegen lässt“ und der Arbeitnehmer sich korrekt verhält.

Nach ca. 2–3 Jahren beanstandungsfreier Zeit ist eine Abmahnung meist „verbraucht“. Das BAG stellt jedoch klar, dass es keinen Automatismus gibt – entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.


5. Praktische Tipps zum Umgang mit alten Abmahnungen

Arbeitnehmer sollten regelmäßig prüfen, ob veraltete Abmahnungen noch in ihrer Personalakte schlummern. Wenn Sie über lange Zeit beanstandungsfrei gearbeitet haben, können Sie verlangen, dass die Abmahnung gelöscht oder entfernt wird.

Weigert sich der Arbeitgeber, kann dieser Anspruch notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt, wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie die Entfernung verlangen können.


6. Unser Fazit zum Schluss

Wie lange ist eine Abmahnung gültig? Eine feste Frist gibt es nicht – aber mit der Zeit verliert sie an Wirkung. Wer sich beanstandungsfrei verhält, kann eine Löschung verlangen. Bleiben Sie wachsam: Veraltete Abmahnungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Abmahnung noch wirksam ist oder Ihre Personalakte bereinigt werden sollte, unterstützen wir Sie gern – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

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