Inhalt
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wie lange kann ich rückwirkend Lohn fordern? Besonders wenn Gehaltsbestandteile wie Überstundenvergütung, Zulagen oder sogar das Grundgehalt nicht oder zu wenig gezahlt wurden. Die Antwort hängt davon ab, ob eine Ausschlussfrist im Vertrag steht – und wenn ja, wie sie formuliert ist.
2. Gesetzliche Verjährung von Lohnansprüchen
Ohne vertraglich vereinbarte Fristen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist:
- Drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195, § 199 BGB).
Beispiel: Ein Lohnanspruch aus März 2022 verjährt am 31.12.2025 – vorausgesetzt, es gibt keine andere Regelung im Vertrag.
Merksatz: Gesetzlich verjähren Lohnforderungen nach 3 Jahren – immer zum Jahresende.
3. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
Achtung: In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind kürzere Fristen geregelt, sogenannte Ausschluss- oder Verfallsfristen. Typisch ist z. B.:
- 3 Monate, um Ansprüche schriftlich geltend zu machen
- Weitere 3 Monate, um bei Ablehnung oder Schweigen zu klagen
Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn sie klar und verständlich formuliert sind und die Fristen nicht unangemessen kurz sind. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind weniger als 3 Monate meist unwirksam.
🔹 Tipp: Prüfen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag – eine kurze Ausschlussfrist kann Ihren Anspruch schnell zunichtemachen.
4. Unterschiede: Verjährung vs. Ausschlussfrist
Kriterium | Verjährung | Ausschlussfrist |
---|---|---|
Quelle | Gesetz (§§ 195 ff. BGB) | Vertrag oder Tarifvertrag |
Fristbeginn | Ende des Jahres (§ 199 BGB) | Ab Fälligkeit des Anspruchs |
Typische Dauer | 3 Jahre | 3 Monate (oft zweistufig) |
Hemmung möglich? | Ja (z. B. durch Verhandlungen) | Nein, nur selten |
Wirkung | Anspruch bleibt bestehen, ist aber nicht mehr durchsetzbar | Anspruch erlischt vollständig |
Merksatz: Ausschlussfristen sind schärfer als Verjährung – sie können den Anspruch endgültig vernichten.
5. Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie Lohn nachfordern wollen, handeln Sie schnell:
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen.
- Schreiben Sie den Arbeitgeber nachweisbar (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung) an.
- Notieren Sie sich Fristen – spätestens nach 3 Monaten sollten Sie Klage einreichen, falls keine Zahlung erfolgt.
Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und rechtzeitig geltend zu machen.
🔹 Unser Tipp: Je länger Sie warten, desto größer das Risiko, dass Ihr Anspruch verfällt – lassen Sie es nicht darauf ankommen.
6. Fazit: Unsere Empfehlung
Wie lange Sie rückwirkend Lohn fordern können, hängt entscheidend davon ab, ob und welche Fristen gelten. Ohne Ausschlussfristen haben Sie drei Jahre Zeit – aber mit vertraglicher Regelung oft nur wenige Monate. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig anwaltlich prüfen, um kein Geld zu verlieren.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: